Universität Wien

150060 UE Koreanische Praxis 2 (Gruppe 1-A) (2024S)

7.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Studierende von Praxis 2 (Gruppe 1-A) müssen sich auch bei Theorie 2 in Gruppe 1 anmelden. Bei der Anmeldung beachten, dass die Praxis-Gruppen gleichmäßig ausgelastet sein müssen!
Diese Gruppe ist NICHT für Studierende des MA-Studiengangs Ecos.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Koreanisch

Lehrende

Termine

MO 8:30 - 11:00 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links).
BEGINN: 4.3.2024.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Studierende sollen sich Grundkenntnisse in Bezug auf die Struktur und Funktionalität der koreanischen Sprache erwerben.
Die wichtigsten alltagssprachlichen Themen werden behandelt: Begrüßung, Wohnen, Beschreibung der eigenen Person, Familie bzw. Lebenssituation, kulturelle Information.
Praktische Umsetzung der theoretisch erlernten sprachlichen Grundlagen mit Hilfe von einfachen koreanischen Texten, Dialogen, Rollenspielen, Hörübungen u.ä.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als
Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet!
Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch die Anwesenheit, Hausübungen und Besuche des Tutoriums werden für die Benotung mit einbezogen.

3 Tonaufnahmen (Pflicht)
2 schriftliche Zwischenprüfungen (voraussichtlich 8. April, 6. Mai.)
1 schriftliche Abschlussprüfung (voraussichtlich 17. Juni)
1 mündliche Abschlussprüfung (voraussichtlich 24. Juni)

Alle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt. Bei Prüfungen sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Studierende sollen sich ausgehend von den theoretischen Grundlagen (siehe PUE Koreanische Theorie 2) eine praktische Sprachkompetenz bezüglich Lesen, Verstehen, Sprechen und Schreiben aneignen.

- Anwesenheit bis zu maximal 3-maligem Fehlen und Erbringen von mindestens 90% der Hausübungen und Vokabeltests sind Voraussetzungen für den Abschluss der Lehrveranstaltung.

- Bei Tests sind mindestens 60% der Punkteanzahl für eine positive Beurteilung erforderlich.

- Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.

Nachprüfungen werden nur beim Vorliegen eines ärztlichen Attestes zugelassen.
Es gibt keine Wiederholungstests.

1. schriftliche Zwischenprüfung (25%)
2. schriftliche Zwischenprüfung (25%)
1 schriftliche Abschlussprüfung (35%)
1 mündliche Abschlussprüfung (15%)
3 Tonaufnahmen (rechtzeitige Abgabe, Pflicht)

Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Prüfungsstoff

Inhalt der Lehrbücher und der Übungsblätter

Literatur

서울대 한국어 2A + 2B (Student’s Book, Workbook)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M2.2

Letzte Änderung: Do 15.02.2024 16:46