Universität Wien

150064 SUE Japanisch Praxis 4 (Gruppe 3) (2024S)

6.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 06.03. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 13.03. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 20.03. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 10.04. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 17.04. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 24.04. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 15.05. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 22.05. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 29.05. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 05.06. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 12.06. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 19.06. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 26.06. 11:30 - 14:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

VORAUSSETZUNGEN: STEOP, Module M8 und M9

Ziele: die sprachliche Kommunikation auf folgendem Niveau: Lesen von ca. 570 Kanji und Schreiben von ca. 510 Kanji; Lesen, Schreiben und Verstehen von komplizierten Texten zu vertrauten Themen; japanischsprachiges einfachen Referat zu halten: Kommunikation vom Mittelstufenniveau.

Inhalte: Diese Lehrveranstaltung baut auf dem Stoff der ersten drei Semester (Praxis und Theorie 1-3) auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts, in dem Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen geübt werden.
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze schreiben, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.

Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.

Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- Abgabe aller Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.

Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.

Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:

- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (á 3 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (á 6 POINTs) 12%
- Kurzreferat (5 POINTs) 5%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (6 POINTs) 6 %

Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:

Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 73 POINTs, Genügend: ≥ 65 POINTs, Nicht genügend: weniger als 65 POINTs.

Prüfungsstoff

Inhalt der LV

Literatur

Pflichtlektüre:
1. Jôkyû e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia, Verlag Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpôryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery, Verlag Kurosio Publishers.

Erhältlich u.a. bei der Buchhandlung Facultas im AAKKH, Hof 1.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M15

Letzte Änderung: Fr 23.02.2024 15:46