150068 SUE Japanisch Praxis 2 (Gruppe 3) (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zu dieser SUE gibt es ein Tutorium:
DI 14:15 - 15:45 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links).
Beginn: 11. März 2025.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 18.02.2025 10:00 bis Di 04.03.2025 10:00
- Abmeldung bis Fr 28.03.2025 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 05.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 10.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 17.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 19.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 24.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 26.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 31.03. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 02.04. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 07.04. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 09.04. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- N Montag 28.04. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 30.04. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 05.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 07.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 12.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 14.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 19.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 21.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 26.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 28.05. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 02.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 04.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 11.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 16.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 18.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 23.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 25.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 30.06. 08:30 - 11:00 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (40 POINTs) 40%
- Kanji-Tests (17 POINTs) 17%
- Hörverständnistests (8 POINTs) 8%
- Konversationstest (5 POINTs) 5%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (5 POINTs) 5 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 84 POINTs, Gut: ≥ 77 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Kanji-Tests;
- zwei Hörverständnistests;
- ein Konversationstest.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (40 POINTs) 40%
- Kanji-Tests (17 POINTs) 17%
- Hörverständnistests (8 POINTs) 8%
- Konversationstest (5 POINTs) 5%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (5 POINTs) 5 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 84 POINTs, Gut: ≥ 77 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Pflichtlektüre: Bunka Shokyû Nihongo Band I und II (文化初級日本語 I, II), Verlag Bonjinsha.Bitte beachten Sie, dass die Bunka Shokyû Nihongo Übungsbücher Band I und II (文化初級日本語練習問題集 I, II) für die LV nicht erforderlich ist.Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M7
Letzte Änderung: Mo 03.03.2025 17:46
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze schreiben, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.