150071 UE Japanisch Praxis Vertiefung (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 15.02.2024 10:00 bis Do 29.02.2024 07:00
- Abmeldung bis Fr 22.03.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine
DI 13:45 - 15:15 Uhr, Besprechungszimmer der Japanologie (1. Stock). Beginn: 5.3.2024
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet. Falls Sie der ersten Einheit aus wichtigen Gründen fernbleiben müssen, sind Sie aufgefordert, die LV-Leitung per E-Mail zu informieren. Sie gelten dann als entschuldigt und werden nicht abgemeldet.
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Regelmäßig und pünktlich abzugebende Hausübungen und aktive Teilnahme an der LV, Aufsätze, kleine mündliche Präsentationen sowie Vorbereiten und Abhalten eines Referates auf Japanisch. Der genaue Inhalt und Termine werden rechtzeitig während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
Achtung:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Hausübungen, die in japanischer Sprache vorzulegen sind, müssen von den Studierenden selbständig auf Japanisch verfasst sein. Elektronische Übersetzungshilfen sind unerlaubte Hilfsmittel.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Regelmäßig und pünktlich abzugebende Hausübungen und aktive Teilnahme an der LV, Aufsätze, kleine mündliche Präsentationen sowie Vorbereiten und Abhalten eines Referates auf Japanisch. Der genaue Inhalt und Termine werden rechtzeitig während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
Achtung:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Hausübungen, die in japanischer Sprache vorzulegen sind, müssen von den Studierenden selbständig auf Japanisch verfasst sein. Elektronische Übersetzungshilfen sind unerlaubte Hilfsmittel.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Aktive Beteiligung am Kursgeschehen,
Abgabe aller Hausübungen,
Abgabe von zwei langen Aufsätzen (á 500-1000 Zeichen),
Abgabe von zwei kurzen Aufsätzen (á 250-400 Zeichen),
Präsentation,
Kurzreferat.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.
Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- zwei lange Aufsätze (á 16 POINTs) 32%,
- zwei kurze Aufsätze (á 8 POINTs) 16%,
- eine Präsentation 10%,
- ein Kurzreferat 16%,
- Mitarbeit (aktive Teilnahme und Hausübungen) 26%.
Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs.
Aktive Beteiligung am Kursgeschehen,
Abgabe aller Hausübungen,
Abgabe von zwei langen Aufsätzen (á 500-1000 Zeichen),
Abgabe von zwei kurzen Aufsätzen (á 250-400 Zeichen),
Präsentation,
Kurzreferat.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.
Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- zwei lange Aufsätze (á 16 POINTs) 32%,
- zwei kurze Aufsätze (á 8 POINTs) 16%,
- eine Präsentation 10%,
- ein Kurzreferat 16%,
- Mitarbeit (aktive Teilnahme und Hausübungen) 26%.
Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs.
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Shinteiban Ryûgakusei no Tame no Ronriteki na Bunshô no Kakikata 新訂版 留学生のための論理的な文章の書き方, Verlag 3A Corporation
https://www.facultas.at/item/47891348
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.
https://www.facultas.at/item/47891348
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M1
Letzte Änderung: Fr 23.02.2024 15:46
In der LV soll die Lesefähigkeit und das Verständnis von komplexeren Texten gesteigert, Basiskompetenzen des Schreibens von wissenschaftlichen Texten erlangt sowie die Sprechfähigkeit durch Übungen und Diskussionen vertieft werden.
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Grammatikübungen, Texten Zusammenfassen, Aufsätze Schreiben, Diskutieren und Präsentieren.