150088 SUE Japanisch Praxis 1 (Gruppe 4) (2024W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.09.2024 10:00 bis Di 01.10.2024 10:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 15.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 17.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 22.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 24.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 29.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 31.10. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 05.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 07.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 12.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 14.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 19.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- N Donnerstag 21.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 26.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 28.11. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 03.12. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 05.12. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 10.12. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 12.12. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 17.12. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 07.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 09.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 14.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 16.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 21.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 23.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Dienstag 28.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Donnerstag 30.01. 14:00 - 16:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Schriftzeichen-Tests (ein Katakana-Test und zwei Kanji-Tests);
- zwei Hörverständnistests;
- eine Selbstvorstellung (Video);
- ein Diktat-Test;? - Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Schriftzeichen-Tests (ein Katakana-Test und zwei Kanji-Tests);
- zwei Hörverständnistests;
- eine Selbstvorstellung (Video);
- ein Diktat-Test;? - Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Schriftzeichen-Tests (ein Katakana-Test und zwei Kanji-Tests);
- zwei Hörverständnistests;
- eine Selbstvorstellung (Video);
- ein Diktat-Test;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (40 POINTs) 40%
- Schriftzeichen-Tests (15 POINTs) 15%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Selbstvorstellung (Video) (5 POINTs) 5%
- Diktat-Test (5 POINTs) 5%.Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- drei Schriftzeichen-Tests (ein Katakana-Test und zwei Kanji-Tests);
- zwei Hörverständnistests;
- eine Selbstvorstellung (Video);
- ein Diktat-Test;
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (40 POINTs) 40%
- Schriftzeichen-Tests (15 POINTs) 15%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Selbstvorstellung (Video) (5 POINTs) 5%
- Diktat-Test (5 POINTs) 5%.Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Pflichtlektüre: Bunka Shokyū Nihongo Band I (文化初級日本語I), Verlag: Bonjinsha.Bitte beachten Sie, dass Bunka Shokyū Nihongo Band I Übungsbuch (文化初級日本語I 練習問題集) für die LV nicht erforderlich ist.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M3
Letzte Änderung: Mo 28.10.2024 15:26
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Grammatikübungen, Sätze formulieren, Kanji-Training, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen.
Ziel der LV ist die sprachliche Kommunikation auf folgendem Niveau: Lesen und Schreiben von allen Hiragana und Katakana sowie 100 Kanji; Lesen, Schreiben und Verstehen von einfachen Texten zu vertrauten Themen; einfache japanischsprachige Kommunikation.Wichtige Anmerkung:
Japanisch Praxis 1 und Japanisch Theorie 1 sind die beiden Teile unseres Sprachunterrichts im ersten Semester. Während die theoretische Basis zu Sprachbau und Grammatik in Theorie vermittelt wird, erfolgt das praktische Umsetzen und Üben dieses Wissens in Japanisch Praxis.Daher sollten beide Lehrveranstaltungen im gleichen Semester besucht werden.