Universität Wien

150094 UE Japanisch Praxis III-1 (Gruppe 2) (2007W)

6.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Mo 09:30-12:00, JAP 1,
Beginn: 8.10.2007

Details

Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

und VORAUSSETZUNGEN: Laut Studienplan sind für den Besuch dieser LV folgende Voraussetzungen zu erfüllen: erfolgreicher Abschluss aller Sprachlehrveranstaltungen des 1. Studienjahres. Praktischer Teil des Sprachunterrichts, in dem Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen des Japanischen geübt werden.
Praktischer Teil des Sprachunterrichts der auf dem Stoff des ersten Studienjahres aufbaut.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden sollen lernen, mündlich und schriftlich auf dem der LV entsprechenden Niveau zu kommunizieren.

Prüfungsstoff

und BEURTEILUNGSKRITERIEN: Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
Für jede Stunde ist jeweils die nächste Lektion aus dem Lehrbuch Bunka Chukyu Nihongo, Band 1, Bonjinsha, vorzubereiten. Die Note wird - neben regelmäßig und pünktlich abzugebender Hausübungen - durch folgende während des Semesters bzw. am Semesterende durchgeführten Teilprüfungen ermittelt: zwei Hörverständnistests, zwei schriftliche Grammatiktests, vier Kanji-Tests sowie Vorbereiten und Abhalten eines kurzen Referats auf Japanisch. Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Literatur

Pflichtlektüre: Bunka Chukyu Nihongo, Band 1, Bonjisha.
Grammatikskriptum, Vokabelliste und Schriftzeichenliste (liegen am Institut als Kopiervorlagen auf)


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JA 302

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:51