150102 SE Japanologisches Seminar II (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 15.09.2015 10:00 bis Do 01.10.2015 10:00
- Abmeldung bis Do 22.10.2015 10:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 07.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 14.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 21.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 28.10. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 04.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 11.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 18.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 25.11. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 02.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 09.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 16.12. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 13.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 20.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 27.01. 16:30 - 18:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der LV "Japanologisches Seminar II" wird die zweite BA-Arbeit angefertigt. Ziel ist die selbständige Bearbeitung eines frei gewählten Themas.Während des Semesters wird besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung einer geeigneten Fragestellung, die Auswahl geeigneter wissenschaftlicher Sekundärliteratur und Quellen in westlichen und japanischer Sprache sowie Überlegungen zur methodischen Vorgehensweise und deren Durchführung gelegt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Seminararbeit in schriftlicher Form (70 %), Präsentationen (20 %), Arbeitsaufgaben (10 %).
Anwesenheitspflicht.Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Anwesenheitspflicht.Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eigenständige Erarbeitung einer Bachelor-Arbeit nach dem Muster wissenschaftlicher Zeitschriftenartikel bei freier Themenwahl. Ziel ist die selbständige Wahl und Bearbeitung einer selbst gewählten Fragestellung sowie die gute Präsentation der Ergebnisse.
Prüfungsstoff
Angeleitete Erarbeitung der einzelnen Arbeitsschritte mit Kontrolle in den Präsenzeinheiten. Präsentation unter Verwendung geeigneter audiovisueller Mittel.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M20
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35