Universität Wien

150108 UE koten-kaisaku-shinsaku: Rakugo im Wandel (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


Voraussetzung für den Besuch dieser UE ist ein gutes Verständnis der Grammatik von Theorie 1-5.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 05.03. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 19.03. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 09.04. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 16.04. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 23.04. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 07.05. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 14.05. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 21.05. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 28.05. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 04.06. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 11.06. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 18.06. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Dienstag 25.06. 15:45 - 17:15 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Durch die Beschäftigung mit Beispielen für die heute üblichen drei Arten von rakugo-Stücken soll ein Bewußtsein für Unterschiede und Eigenheiten von koten, kaisaku und shinsaku erarbeitet werden. Daneben steht die Auseinandersetzung mit Humor und der Vermittlungsproblematik von Humor im Kontext übersetzerischer Tätigkeit besonders im Vordergrund.
Da sich diese LV in erster Linie an Studierende im MA Japanologie richtet, ist die Voraussetzung für den Besuch der LV durch BA-Studierende ein gutes Verständnis der Grammatik auf dem Niveau von Theorie 5.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Als Leistung werden mehrere Arbeitsaufgaben (Transkript erstellen und korrigieren [20% Anteil an der Gesamtnote], zur Übersetzung vorbereiten, Übersetzen [40%], Diskutieren von Übersetzungen und Interpretationsmöglichkeiten im Unterricht [20%]), Abgabe einer Reinschrift der Endfassung der Übersetzungen in eigener Interpretation [20%] verlangt, die zu Beginn des Kurses über Moodle bekanntgegeben werden.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet!
Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Es gilt Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenliste überprüft wird. Bei mehr als drei Abwesenheiten (die nicht begründet werden müssen) erfolgt eine negative Beurteilung.

Prüfungsstoff

Die Leistung wird durch Beurteilungen der o.g. Arbeitsaufgaben kumulativ ermittelt.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M16, Modul Alternative Erweiterungen
MA M1.3, M4, M5

Letzte Änderung: Mo 04.03.2024 16:26