150110 SE Japanologisches Seminar II (Gruppe 3) (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.02.2016 10:00 bis Mo 29.02.2016 10:00
- Abmeldung bis Di 22.03.2016 10:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.03. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 17.03. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 07.04. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 14.04. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 21.04. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 28.04. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 12.05. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 19.05. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 02.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 09.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 16.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 23.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 30.06. 10:30 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele: Im "Japanologischen Seminar 2" wird die zweite BA-Arbeit angefertigt. Diese unterscheidet sich von der ersten BA-Arbeit durch die selbständige Wahl und Bearbeitung einer selbst gewählten Fragestellung. Die Ergebnisse sollen außerdem mündlich in überzeugender Weise präsentiert werden.Inhalte: Die einzelnen Schritte zum Abfassen der Arbeit werden genau besprochen und sollen von allen Teilnehmern zeitgleich vollzogen werden. Während des Semesters wird besonderes Augenmerk auf die Erarbeitung einer geeigneten Fragestellung, die Auswahl geeigneter wissenschaftlicher Sekundärliteratur und Quellen in westlichen und japanischer Sprache sowie Überlegungen zur methodischen Vorgehensweise und deren Durchführung gelegt.Alle TeilnehmerInnen des Seminars halten ein (15-minütiges) Referat, in dem sie ihr Projekt, ihre Vorgehensweise sowie Erkenntnisse präsentieren und zur Diskussion stellen.Das Referat soll spätestens eine Woche vor dem Referatstermin mit der Lehrveranstaltungsleitung in der Sprechstunde vorbesprochen werden.Methoden: Interaktiv. Einführung durch die Seminarleiterin, Anleitung der einzelnen Arbeitsschritte mit Kontrolle in den Präsenzeinheiten. Referate (unter Verwendung geeigneter audiovisueller Mittel) und gemeinsame Besprechungen; individuelle Hausübungen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Mit mehr als drei Abwesenheiten im Semester wird der Kurs als „nicht bestanden“ bewertet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Eine rege mündliche Teilnahme im Unterricht wird als selbstverständlich vorausgesetzt.Abgabetermine: Es besteht die Option, Rückmeldung zu einer vollständigen ersten Version der Seminararbeit zu erhalten, damit sie diese bis zur endgültigen Abgabe entsprechend überarbeiten können.
• Abgabetermin für die Vorversion: 30. Juni 2016, 23:55 Uhr.
• Abgabetermin BA II Arbeit: 15. September 2016, 23:55
Wenn Sie gleich im SS 2016 in den Master wechseln wollen, dann muss der Abgabetermin für die Vorversion ihr endgültiger Abgabetermin sein, d.h. Sie haben keine Möglichkeit für Überarbeitungen.
Es können in keinem Fall Verlängerungen der Abgabefristen gegeben werden.
• Abgabetermin für die Vorversion: 30. Juni 2016, 23:55 Uhr.
• Abgabetermin BA II Arbeit: 15. September 2016, 23:55
Wenn Sie gleich im SS 2016 in den Master wechseln wollen, dann muss der Abgabetermin für die Vorversion ihr endgültiger Abgabetermin sein, d.h. Sie haben keine Möglichkeit für Überarbeitungen.
Es können in keinem Fall Verlängerungen der Abgabefristen gegeben werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung sind: Regelmäßige Anwesenheit
Termingerechte Abgabe der Hausübungen
Referat und schriftliche Arbeit entsprechen formalen und inhaltlichen AnforderungenDie Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme (Anwesenheitspflicht mit Toleranzgrenze bei 80% der Einheiten), der Hausübungen (20%), des Referats (20%) und der schriftlichen Arbeit (60%).Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Termingerechte Abgabe der Hausübungen
Referat und schriftliche Arbeit entsprechen formalen und inhaltlichen AnforderungenDie Leistungsbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der regelmäßigen Teilnahme (Anwesenheitspflicht mit Toleranzgrenze bei 80% der Einheiten), der Hausübungen (20%), des Referats (20%) und der schriftlichen Arbeit (60%).Plagiatsnotiz
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Prüfungsstoff
Literatur
wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M20
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35