150110 PS Japanologisches Proseminar I (Gruppe 4) (2021W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 16.09.2021 09:00 bis Do 30.09.2021 10:00
- Abmeldung bis Fr 29.10.2021 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
DI 16:15 - 17:45 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links), Beginn: 5.10.2021
Das Proseminar I wird unter Einhaltung der zur gegebenen Zeit gültigen COVID-19 Schutzmaßnahmen vor Ort abgehalten. Bei vor-Ort-Unterricht muss jede/r Studierende einen gültigen 3G-Nachweis erbringen. Kann keines der 3G (Impfung, Genesungsnachweis, gültiges negatives Testergebnis) nachgewiesen werden, darf der/die Studierende nicht vor Ort teilnehmen und es zählt als Fehlstunde.Sollte ein Unterricht vor Ort unter den bestehenden Bedingungen nicht möglich sein, kann jederzeit auf reinen Online-Unterricht umgestellt werden. Es wird erwartet, dass alle Studierende die nötigen technischen Mittel (Computer, Webcam und Mikrofon) zur Verfügung haben, um nahtlos das Unterrichtsformat wechseln zu können.UPDATE (30.9.2021): Es gilt die "2,5G-Regel", d.h., als Nachweis für einen negativen Test werden NUR PCR-Tests akzeptiert.
Die Regeln im Detail:
1) Geimpft: Die Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer), Vaxzevria (AstraZeneca), Spikevax (Moderna): gelten ab Tag der 2. Teilimpfung für 360 Tage
Nur eine Teilimpfung gilt nicht als Nachweis!
Impfstoff Janssen (Johnson&Johnson) gilt 22. – 270. Tag nach der Impfung.
Jede Auffrischungsimpfung gilt 360 Tage.2) Genesen:
Gilt bis 180 Tage nach Genesung. Nur mit Absonderungsbescheid/Attest.
Antikörpernachweis gilt 90 Tage ab TestzeitpunktGenesen + 1x geimpft: gilt 360 Tage ab Tag der Impfung. Beides muss vorgezeigt werden!PCR-Getestet: PCR-Tests gelten 48hUPDATE (19.11.2021): Für die Dauer des angekündigten landesweiten Lockdowns (21.11.-12.12.2021) wird die LV auf Online-Lehre (synchron) umgestellt.
- Dienstag 07.12. 15:00 - 18:00 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
- Dienstag 25.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal D Unicampus Hof 10 Hirnforschungzentrum Spitalgasse 4
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch der LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. Im Falle des Umstiegs auf Online-Lehre wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch der LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. Im Falle des Umstiegs auf Online-Lehre wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-62 % "4", 63-75 % "3", 76-88 % "2", 89-100 % "1").Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %. Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Bestehen der LV jede einzelne Teilleistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.
Die Proseminararbeit kann entweder individuell oder als Gruppenarbeit verfasst werden und wird entsprechend benotet. Die Hausübungen sind individuelle Leistungen.
Die Proseminararbeit kann entweder individuell oder als Gruppenarbeit verfasst werden und wird entsprechend benotet. Die Hausübungen sind individuelle Leistungen.
Prüfungsstoff
Es wird von den LV-Teilnehmer*innen erwartet, sich intensiv mit den in der LV behandelten Texten, methodischen Perspektiven und formalen Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens auseinanderzusetzen und die Form- und Zitiervorschriften der Japanologie einzuhalten. Aktive Teilnahme an den einzelnen Einheiten und in der Besprechung sowie Vorbereitung (Textlektüre und Referate), die Erbringung der Hausübungen und die Abgabe der PS-Arbeit sind Voraussetzungen für eine positive Bewertung.
Literatur
Pflichtlektüre und weiterführende Literatur wird im Unterricht und/oder über Moodle bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M13.1
Letzte Änderung: Fr 19.11.2021 17:28
Der Themenschwerpunkt des Proseminars (Gruppe 4) entstammt dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Japanforschung und wird in der 1. Einheit bzw. auf Moodle bekanntgegeben.Nach Abschluss des Proseminar I sollten die Studierenden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten haben:
- grundlegende bzw. systematische Recherchetechniken für die Suche nach Sekundärliteratur;
- Vertiefung und konkrete Anwendung der in Wiss. Arb. erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal-korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Textkritik, Recherchemöglichkeiten, Form- & Zitiervorschriften, Präsentationstechnik);
- die Erarbeitung des Forschungsstands;
- die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
- grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Struktur wissenschaftlicher Texte;
- Umsetzung der erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in sprachlich adäquater und kohärenter Weise;
- Kenntnis und Anwendung nicht-japanischsprachiger Hilfsmittel der Japanologie.
- die Fähigkeit, konstruktives Peer-Feedback zu geben und auf Feedback adäquat zu reagieren.Die einzelnen LV-Inhalte werden über gemeinsame Textarbeit erschlossen; Hintergrundinformationen werden von der LV-Leitung präsentiert. Die Studierenden halten Referate und wenden die Unterrichtsinhalte zuhause in Hausübungen an. Die HÜ stellen zum Teil Vorübungen zur Proseminararbeit dar.