Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150116 SUE Japanisch Praxis 4 (Gruppe 4) (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- Abgabe aller Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (á 3 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (á 6 POINTs) 12%
- Kurzreferat (5 POINTs) 5%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (6 POINTs) 6 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 73 POINTs, Genügend: ≥ 65 POINTs, Nicht genügend: weniger als 65 POINTs.
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
- Abgabe aller Hausübungen;
- zwei Hörverständnistests;
- zwei schriftliche Grammatiktests;
- vier Kanji-Tests;
- zwei Aufsätze;
- Kurzreferat.Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:- Grammatiktest 1 (25 POINTs) 25%
- Grammatiktest 2 (30 POINTs) 30%
- Kanji-Tests (á 3 POINTs) 12%
- Hörverständnistests (10 POINTs) 10%
- Aufsätze (á 6 POINTs) 12%
- Kurzreferat (5 POINTs) 5%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (6 POINTs) 6 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 73 POINTs, Genügend: ≥ 65 POINTs, Nicht genügend: weniger als 65 POINTs.
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Pflichtlektüre:
1. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
1. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M15
Letzte Änderung: Fr 24.01.2025 14:45
Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Dialoge, Grammatikübungen, Sätze schreiben, Kanjitraining, Sprechen und Hörverständnis mit Hörbeispielen