150118 SE Jap. Seminar I (Gruppe 3): Ländlicher Raum und ländliche Gesellschaft in Japan (2014W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 15.09.2014 10:00 bis Do 02.10.2014 10:00
- Abmeldung bis Mo 27.10.2014 20:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 06.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 13.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 20.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 27.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 03.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 10.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 17.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 24.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 01.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 15.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 12.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 19.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 26.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die strukturelle Benachteiligung des ländlichen Raumes gegenüber den urbanen Zentren in Japan, die sich mittlerweile in Gestalt einer gravierenden (demographischen wie sozioökonomischen) Schrumpfungsproblematik weiter verschärft hat, steht im Vordergrund dieser LV. Daneben sollen aber auch Aspekte wie (traditionelle) ländliche Wirtschaftsformen und dörfliche Sozialorganisation nicht zu kurz kommen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Besuch der ersten LV gilt als Prüfungsantritt, eine Abmeldung kann nur innerhalb der Abmeldefrist erfolgen.
Aktive Teilnahme (25%); Referat (25%); Hausarbeit (50%).PlagiatsnotizBitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Aktive Teilnahme (25%); Referat (25%); Hausarbeit (50%).PlagiatsnotizBitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxisWird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung: im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundlegende Kenntnisse über die derzeitigen Probleme des ländlichen Raumes; Befähigung zum selbstständigen Abfassen kurzer wissenschaftlicher Arbeiten zu einem Thema unter Mitberücksichtigung japanischer Quellen.
Prüfungsstoff
Einführung in die Thematik durch den Seminarleiter; Bearbeitung kurzer japanischer Fachtexte in Gruppen mit anschließender Besprechung im Plenum; individuelle Referate und darauf aufbauende schriftliche Hausarbeiten.
Literatur
Wird während der LV bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M19
Letzte Änderung: Di 14.01.2025 00:16