Universität Wien

150118 SE Jap. Seminar I (Gruppe 2): Der Zweite Weltkrieg in der japanischen Literatur (2024W)

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 16.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 30.10. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 06.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 13.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 20.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 27.11. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 04.12. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 11.12. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 08.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 15.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 22.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
  • Mittwoch 29.01. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das japanologische Seminar I dient der Vertiefung und Erweiterung der im Kurs Proseminar II erworbenen Fähigkeiten. In dem Seminar wird mit literaturwissenschaftlichen Ansätzen gearbeitet und diese sollen in der eigenständigen Arbeit berücksichtigt und angewandt bzw. erlernt werden: Eine Fragestellung und den Forschungsstand zu erarbeiten, zu präsentieren und letztendlich einen eigenständigen wissenschaftlichen Text mit Hilfe deutsch-, englisch-, und japanisch-sprachiger Sekundärliteratur zu erstellen.

Lernziele
- Vertiefung und konkrete Anwendung der in Proseminar II erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal-korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Kritik, Recherchemöglichkeiten von Sekundärliteratur, Kenntnis und Umgang mit westlich-sprachigen Hilfsmitteln der Japanologie, Zitiervorschriften, Präsentationstechnik).
- Umsetzung der erworbenen Kenntnisse zur Produktion wissenschaftlicher Texte in sprachlich adäquater und kohärenter Weise für das Verfassen einer Seminararbeit.
- Eigenständiges Recherchieren des Forschungsstandes.
- Das Erlernen und selbstständige Anwenden der Inhaltsanalyse in ihren Grundzügen für die Beantwortung der Fragestellung und die adäquate Analyse der Daten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind folgende Leistungen notwendig:
- Regelmäßige Anwesenheit (80% der Einheiten)
- Zeitgerechte Abgabe von allen Hausübungen
- Mündliche Präsentation und Diskussion des Forschungsthemas
- Zeitgerechte Abgabe der Seminararbeit (20-30 Textseiten)

Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch der LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum - 25.10.2024 - abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich.
Im Falle des Umstiegs auf Online-Lehre wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der Japanologie unter Studium - Unterrichtsmaterialien). Auch schriftliche Leistungen wie etwa PowerPoint Folien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit in mindestens 80% der Einheiten

Die Note für die Lehrveranstaltung setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
- Seminararbeit (60%)
- Aktivität im Seminar (40%)

Prüfungsstoff

Einführung in Thematik durch Seminarleitung; inhaltliche Vorbereitung durch Erarbeitung und Diskussion von Fachtexten; methodisch versierte Datensammlung und –analyse; individuelle Referate und darauf aufbauende schriftliche Seminararbeit.
In der LV vorgegebene Primär- und Sekundärliteratur.

Literatur

Wird im Laufe der LV bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M19

Letzte Änderung: Do 12.09.2024 17:06