150124 PS Japanologisches Proseminar I (Gruppe 1) (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 17.09.2018 09:00 bis Di 02.10.2018 09:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Ina Hein
- Hannah Raab (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 11.10. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 18.10. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 25.10. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 08.11. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 15.11. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 22.11. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 29.11. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 06.12. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 13.12. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 10.01. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 17.01. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 24.01. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 31.01. 15:45 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
* Es sind mehrere Leistungsnachweise zu erbringen in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage mit einer Gewichtung von 50 Prozent ist jedenfalls die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).* Es besteht Anwesenheitspflicht (min. 80 % der 12 Einheiten). Die LV-Leitung behält sich vor, Zuspätkommen als Abwesenheit zu werten. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet. Umgekehrt zählt der erstmalige Besuch der Lehrveranstaltung bereits als Prüfungsantritt, d. h., wenn nicht innerhalb der Abmeldefrist eine Abmeldung erfolgt, wird die LV jedenfalls benotet (bei einem Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten wird in der Regel von einer Benotung abgesehen).* Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der LV sind die Form- & Zitiervorschriften der Japanologie (s. e-Learning-Plattform) sowie die Plagiatsrichtlinien der Universität Wien zu beachten.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
* Mindestanforderung:
Fristgerechte Einreichung der Hausübungen;
Referat (das Referat ist spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin mit der LV-Leitung im Rahmen ihrer Sprechstunde zu besprechen);
aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
fristgerechte Abgabe der PS-Arbeit; die Arbeit muss auf jeden Fall positiv bewertet sein, damit die LV insgesamt mit einer positiven Note abgeschlossen werden kann.* Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %.* Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-64 % "4", 65-77 % "3", 78-89 % "2", 90-100 % "1").
Fristgerechte Einreichung der Hausübungen;
Referat (das Referat ist spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin mit der LV-Leitung im Rahmen ihrer Sprechstunde zu besprechen);
aktive Beteiligung am Kursgeschehen;
fristgerechte Abgabe der PS-Arbeit; die Arbeit muss auf jeden Fall positiv bewertet sein, damit die LV insgesamt mit einer positiven Note abgeschlossen werden kann.* Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %.* Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-64 % "4", 65-77 % "3", 78-89 % "2", 90-100 % "1").
Prüfungsstoff
Wird laufend bekanntgegeben
Literatur
Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JBA M13.1
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35
* Beherrschung der grundlegenden Recherchetechniken für die systematische Suche nach Sekundärliteratur;
* Sicherheit in der konkreten Anwendung der in der UE "Wissenschaftliches Arbeiten" erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Textkritik, Recherchemöglichkeiten, Form- & Zitiervorschriften, Präsentationstechnik);
* Basiskompetenz zur Erarbeitung eines Forschungsstands;
* Basiskompetenz zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
* grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Struktur wissenschaftlicher Texte;
* Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in kohärenter und sprachlich adäquater Weise umzusetzen;
* Wissen über nicht-japanischsprachige Hilfsmittel der Japanologie und Fähigkeit, sie zu verwenden.
* Fähigkeit, konstruktives Peer-Feedback zu geben und auf Feedback adäquat zu reagieren.
* Erfahrung mit Gruppenarbeit und grundlegende Lösungskompetenz bei Problemen bei einer Gruppenarbeit.Die einzelnen LV-Inhalte werden über gemeinsame Textarbeit erschlossen; Hintergrundinformationen werden von der LV-Leitung präsentiert. Im Unterricht finden ferner gemeinsame Übungen und Diskussionen statt. Die Studierenden halten Referate und wenden das im Unterricht Besprochene zuhause in Hausübungen an. Diese Übungen stellen überwiegend Vorarbeiten zur Abschlussarbeit dar.