Universität Wien

150144 UE Textlektüre 2 b, Gruppe 2 (2009S)

Reading 2b

1.50 ECTS (1.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Anmeldung zu diesem Kurs erfolgt online. Eine Abmeldung ist bis zur 3. Einheit möglich (das ist jeweils die 3. + 4. Einheit dieser einstündigen LV; also der 2. Präsenztermin). Die Abmeldung muss schriftlich per e-mail an christina.bazant-kimmel@univie.ac.at erfolgen! Wenn bis zum oben genannten Termin keine Abmeldung erfolgt ist, dann wird die Leistung in diesem Kurs beurteilt.

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Eine Auswahl aus den Texten der L 40 - L 60.
Zusätzliches Material (Downloads werden auf der eLearning Plattform Moodle zur Verfügung stehen)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Abschlussklausur 50%
Mitarbeit, Zwischentests, Mündliche Leseprüfung 50%

Zur Mitarbeit zählt neben der ¿aktiven Anwesenheit¿ im Unterricht insbesondere auch
die aktive Beteiligung an den auf der Lernplattform Moodle eingerichteten Aufgaben
(z.B. Diskussion im Forum, Wiki u.ä.).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Das Lehrziel in dieser LV liegt in der gezielten Schulung der Fertigkeit des Leseverstehens. Daraus ergibt sich einerseits ein Schwerpunkt auf der Erweiterung des Wortschatzes und des rezeptiven Schriftzeichenschatzes (Kurzzeichen), da dies ja die Grundlage für das Verstehen geschriebener chinesischer Texte ist. Weiters gehört dazu die Fähigkeit zur syntaktischen Analyse komplexer Sätze, um einen unbekannten Text möglichst rasch global verstehen zu können.
Außerdem werden wir auch verschiedene Lesestrategien üben, um mehr Kompetenz in den folgenden Fertigkeiten zu erlangen: Globalverstehen (skimming), selektives Verstehen (scanning) und Detailverstehen

Prüfungsstoff

Erarbeiten der Texte
Übungen zu den verschiedenen Lesestrategien
Wortschatz- und Satzstruktur-Übungen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

S 262

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:51