150160 PS Japanologisches Proseminar II (Gruppe 1) (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 15.02.2022 10:00 bis Di 01.03.2022 10:00
- Abmeldung bis Fr 25.03.2022 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 07.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 14.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 21.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 28.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 04.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 25.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 02.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 09.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 16.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 23.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 30.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 13.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 20.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Montag 27.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
ACHTUNG! Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d.h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d. h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet (bis spätestens 31. März) und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. In Proseminaren wird eine aktive Beteiligung der Studierenden erwartet.
d) Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind zu bestimmten Terminen zu erbringen, die in der ersten Einheit bekannt gegeben werden.
In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Aktive Teilnahme am Unterricht samt Vorbereitung der Pflichtlektüre, termingerechte Abgabe der Hausübungen, Peer-Feedback, Präsentation [ggf. asynchron]), schriftliche Proseminararbeit, bei der der Schwerpunkt auf inhaltlichen und methodischen Aspekten liegt. Die Hausübungen sowie die Abschlussarbeit werden im Proseminar II können entweder individuell oder in einem Team erstellt werden. Teams bilden sich auf Grundlage einer verbindlichen Absprache mit der LV-Leiter*in für das gesamte Semester.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/ .Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (=Zitate) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen und mündlichen Arbeiten, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden, von kleinen Hausübungen und Referaten bis zu Masterarbeit/Dissertation und Defensio.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d. h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet (bis spätestens 31. März) und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. In Proseminaren wird eine aktive Beteiligung der Studierenden erwartet.
d) Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind zu bestimmten Terminen zu erbringen, die in der ersten Einheit bekannt gegeben werden.
In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Aktive Teilnahme am Unterricht samt Vorbereitung der Pflichtlektüre, termingerechte Abgabe der Hausübungen, Peer-Feedback, Präsentation [ggf. asynchron]), schriftliche Proseminararbeit, bei der der Schwerpunkt auf inhaltlichen und methodischen Aspekten liegt. Die Hausübungen sowie die Abschlussarbeit werden im Proseminar II können entweder individuell oder in einem Team erstellt werden. Teams bilden sich auf Grundlage einer verbindlichen Absprache mit der LV-Leiter*in für das gesamte Semester.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/ .Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (=Zitate) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen und mündlichen Arbeiten, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden, von kleinen Hausübungen und Referaten bis zu Masterarbeit/Dissertation und Defensio.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Eine Teilnahme an der LV ist nur mit aufrechter UNIVIS-Anmeldung möglich. Diese Anmeldung ist gruppenspezifisch, Wechselwünsche können nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: Sie haben jemanden, der mit Ihnen tauschen würde, der Wechsel erfolgt vor der ersten Einheit beider betroffener Gruppen und beide LV-LeiterInnen stimmen zu.)Gewichtung der Teilleistungen: Proseminararbeit 50 %, aktive Teilnahme und Peer-Feedback 20%, Hausübungen 20%, Präsentation 10%Für einen positiven Abschluss sind erforderlich:
(1) insgesamt mindestens 51 %, d.h. 51 v. 100 erreichbaren Punkten für die angeführten Teilleistungen; und
(2) eine positive Beurteilung der Teilleistungen „Mitarbeit und Peer-Feedback“ sowie „Proseminararbeit“.Eine detaillierte Aufschlüsselung der Bewertungsgrundlagen und des Semesterablaufs wird in der ersten Einheit besprochen.
(1) insgesamt mindestens 51 %, d.h. 51 v. 100 erreichbaren Punkten für die angeführten Teilleistungen; und
(2) eine positive Beurteilung der Teilleistungen „Mitarbeit und Peer-Feedback“ sowie „Proseminararbeit“.Eine detaillierte Aufschlüsselung der Bewertungsgrundlagen und des Semesterablaufs wird in der ersten Einheit besprochen.
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der gesamte Inhalt der LV und wird anhand der oben beschriebenen Kriterien beurteilt.
Literatur
Wird im Laufe der LV bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M13.2
Letzte Änderung: Mo 14.02.2022 16:28
STEOP, Module M5, M6 und M13.1 (= Japanologisches Proseminar I)
Inhalte:
Das in M1, M5, M6 und M13.1 (= Proseminar I) erarbeitete Wissen bzw. die dort erworbenen Fähigkeiten werden vertieft, erweitert und im Rahmen einer eigenen Proseminararbeit angewendet.
Proseminare vermitteln Grundkenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens, führen in die Fachliteratur zu einem Beispielthema ein und behandeln einzelne Probleme exemplarisch. Das in Proseminar I erworbene fachliche Grundwissen, die Kenntnis fachbezogener Recherchemethoden und die Kompetenz des wissenschaftlichen Schreibens werden in Proseminar II vertieft. Die Studierenden werden dabei angeleitet, eine eigene wissenschaftliche Arbeit mit empirischer Komponente und unter Verwendung japanischsprachiger Sekundärliteratur bzw. Quellen zu verfassen.
Besondere Schwerpunkte von Proseminar II im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens bilden neben dem Entwickeln von fachspezifischen Fragestellungen 1. der Umgang mit japanischsprachigem Material und 2. eine Einführung in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (überwiegend sozialwissenschaftliche Analysemethoden).
Die Fachtexte, die gelesen werden, beziehen sich auf einen inhaltlichen Schwerpunktbereich, der in der ersten Einheit bekanntgegeben wird und/oder auf bestimmte Methoden. Die Lektüre der Fachtexte und der Austausch der Kursteilnehmer*innen darüber sollen zu einer Basis führen, auf der die spezifischen Arbeitsthemen der Proseminararbeiten erweitert und vertieft werden können.
In der ersten Aprilwoche findet zudem ein Online-Workshop statt, in dem die Grundlagen der quantitativen Diskursanalyse vermittelt werden. Die Teilnahme ist für alle Studierende im Proseminar II verpflichtend.
* Verinnerlichung der grundlegenden Techniken und formalen Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens in der Japanologie an der Universität Wien: Recherche, Aufbau und Form einer wissenschaftlichen Arbeit, richtiges Zitieren & Bibliographieren.
* Beherrschung der inhaltlichen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens: Entwicklung und Formulierung von Fragestellungen, selbständiges Erarbeiten eines selbst gewählten Themas, Aufarbeitung des Forschungsstandes, Methodenwahl und praktische Umsetzung des Forschungsvorhabens auf einfachem Niveau, sowie Literaturrecherche und kritischer Umgang mit Quellen aller Art (unter Einbeziehung japanischsprachigen Materials).
* Erste Erfahrungen mit der Recherche japanischsprachiger Sekundärliteratur und dem korrekten formalen Umgang mit japanischsprachigem Material (z. B. Transkription, Angabe von Personen- und Ortsnamen etc.)
* Erfolgreiche Umsetzung der oben genannten Punkte in einer eigenen Proseminararbeit.Methode:
Input durch LV-Leiter*in bzw. Vortrag mit begleitenden Übungsteilen im Unterricht, individuelle Hausübungen, Präsentation (unterschiedliche Formate sind denkbar), Lektüre von Fachtexten und Austausch darüber (Arbeitsaufträge dazu werden über Moodle gegeben), asynchrone Übungen (wird im Detail zu Beginn der LV bekannt gegeben). Am Ende des Semesters ist eine Abschlussarbeit zu verfassen (individuell oder in einem Team).