Universität Wien

150197 PS Japanologisches Proseminar I (Gruppe 2) (2020W)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

MO 8:30-10:00, Online via Moodle/Big Blue Button,
Beginn: 5.10.2020


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

VORAUSSETZUNGEN: STEOP, Module M5 und M6
Das Proseminar I dient der Vertiefung und Erweiterung der in der LV "Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie - Basis" erworbenen Wissensbestände und Fähigkeiten. Insbesondere wird den TeilnehmerInnen die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten einer innerhalb des Themenschwerpunkts gewählten Fragestellung sowie zum Präsentieren der Ergebnisse (mündlich und in Form einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit) vermittelt. Der Themenschwerpunkt entstammt dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Japanforschung. Das Überthema der Gruppe 3 wird in der 1. Einheit bekanntgegeben.
Nach Abschluss des Proseminar I sollten die Studierenden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten haben:
* grundlegende bzw. systematische Recherchetechniken für die Suche nach Sekundärliteratur;
* Vertiefung und konkrete Anwendung der in Wiss. Arb. erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal-korrekten wissenschaftlichen Arbeitens (Systematik, Textkritik, Recherchemöglichkeiten, Form- & Zitiervorschriften, Präsentationstechnik);
* die Erarbeitung des Forschungsstands;
* die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
* grundlegende Kenntnisse zu Aufbau und Struktur wissenschaftlicher Texte;
* Umsetzung der erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in sprachlich adäquater und kohärenter Weise;
* Kenntnis und Anwendung nicht-japanischsprachiger Hilfsmittel der Japanologie.
* Fähigkeit, konstruktives Peer-Feedback zu geben und auf Feedback adäquat zu reagieren.
Die einzelnen LV-Inhalte werden über gemeinsame Textarbeit erschlossen; Hintergrundinformationen werden von der LV-Leitung präsentiert. Die Studierenden halten Referate und wenden das im Unterricht Besprochene zuhause in Hausübungen an. Diese Übungen stellen etwa zur Hälfte Vorarbeiten zur Abschlussarbeit dar.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

ACHTUNG! Es handelt sich um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
a) Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist – unabhängig vom Anmeldestatus – unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
b) Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.
c) Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich. Bei digitalen Lehrveranstaltungen wird die notwendige technische Infrastruktur (Computer mit Kamera und Mikrofon) vorausgesetzt und erwartet, dass diese auch benutzt wird.
d) Es sind mehrere Leistungsnachweise in Form von Hausübungen, Präsentationen und aktiver Mitarbeit zu erbringen. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage ist die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit), bei der im Unterschied zu PS 1, wo der Schwerpunkt auf formal korrektem Arbeiten lag, nunmehr inhaltliche und methodische Aspekte in den Vordergrund treten.
e) Für ausnahmslos alle (Teil-)Leistungen der Lehrveranstaltungen gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie (siehe Homepage der SPL der Ostasienwissenschaften). Auch schriftliche Leistungen wie etwa Powerpointfolien müssen diesen Vorschriften in einem sinnvollen Ausmaß entsprechen.

Plagiatsnotiz:
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
http://studienpraeses.univie.ac.at/informationsmaterial/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis
Wird irgendein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk unerlaubte Hilfsmittel auf.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note sind mindestens 51 Prozentpunkte zu erreichen (51-62 % "4", 63-75 % "3", 76-88 % "2", 89-100 % "1").
Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Hausübungen 30 %, Präsentation 10 %, aktive Mitarbeit 10 %. Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Bestehen der LV jede einzelne Teilleistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.
Die Proseminararbeit wird als Gruppenarbeit verfasst und auch als solche benotet. Die Hausübungen sind individuelle Leistungen.

Prüfungsstoff

Literatur

Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform (Moodle) bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

JBA M13.1

Letzte Änderung: Fr 19.02.2021 13:28