Universität Wien

150205 SUE Zeitungslektüre (Gruppe 1) (2022S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 09.03. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 16.03. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 23.03. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 30.03. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 06.04. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 27.04. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 04.05. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 11.05. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 18.05. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 25.05. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 01.06. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 08.06. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 15.06. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 22.06. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Mittwoch 29.06. 11:45 - 13:15 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Voraussetzungen: STEOP, Module M5 (Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie – Basis), M14 (Japanisch Theorie 4) und M15 (Japanisch Praxis 4)

Ziele: Erweiterung des Vokabulars, des Leseverständnisses, sowie die Aneignung der Fähigkeit, den Inhalt japanischsprachiger Zeitungsartikel mittels unterschiedlichster Lese-Techniken, die gemeinsam im Kurs erprobt werden, zu erschließen. Außerdem sollen die Studierenden lernen, japanischsprachige Zeitungsartikel schriftlich und mündlich auf Japanisch zusammenzufassen, und die eigene Meinung zu den darin behandelten Themen in einer Diskussionsrunde auf Japanisch auszudrücken.
Die Studierenden sollen aus einer größeren Menge von Zeitungsartikeln ein bis zwei Artikel, die gut zu ihrem eigenen Forschungsthema oder Interesse passen, auswählen, und ihr Leseverständnis mittels der bisher erworbenen Japanischkenntnisse und unter Einbeziehung ihres Wissen über die japanische Gesellschaft schulen.

Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren der Artikel-Inhalte.
Alle Teilnehmer*innen halten ein (10-minütiges) Referat, in dem sie ihren selbst ausgewählten Artikel präsentieren und ihre eigene Meinung dazu ausdrücken.

Methode: Systematische sprachliche und inhaltliche Erschließung japanischsprachiger Texte mittels unterschiedlicher Lese-Techniken. Die Studierenden üben, mündliche sowie schriftliche Zusammenfassungen von Zeitungsartikeln zu verfassen und schriftliche Stellungnahmen zu einem konkreten Thema auf Japanisch abzugeben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Bei Abmeldung während der ersten drei LV-Einheiten, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.

Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
aktive Beteiligung an der LV;
fristgerecht eingereichte Hausübungen;
zwei Aufsätze á 400-600 Zeichen;
Schriftliche Zusammenfassung (ca. 300 Zeichen) und Meinungsaufsatz (300-600 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch;
Kurzreferat.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite der Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: http://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Aktive Beteiligung am Kursgeschehen,
Abgabe aller Hausübungen,
Abgabe von zwei Aufsätzen (á 400-600 Zeichen),
Abgabe von schriftlicher Zusammenfassung (ca. 300 Zeichen) und Meinungsaufsatz (300-600 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch,
Kurzreferat.

Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.

Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
 - zwei Aufsätze (á 10 POINTs) 20%,
 - eine schriftliche Zusammenfassung (8 POINTs) und ein Meinungsaufsatz (12 POINTs) 20%,
 - ein Kurzreferat (20 POINTs) 20%,
 - Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (40 POINTs) 40%.

Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.

Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs.

Prüfungsstoff

Inhalt der LV

Literatur

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M18.3

Letzte Änderung: Do 24.02.2022 15:28