150245 PS Japanologisches Proseminar II (Gruppe 3) (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 15.02.2024 10:00 bis Do 29.02.2024 07:00
- Abmeldung bis Fr 22.03.2024 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
MI 15:00 - 16:30 Uhr, Besprechungszimmer der Japanologie (1. Stock).
Beginn: 6.3.2024.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d. h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
In Proseminaren wird eine aktive Beteiligung der Studierenden erwartet. Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung sind nicht mehr als drei Absenzen (die nicht begründet werden müssen) erlaubt. Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind zu bestimmten Terminen zu erbringen, die zeitgerecht bekannt gegeben werden.
In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Aktive Teilnahme am Unterricht samt Vorbereitung der Pflichtlektüre sowie termingerechter Abgabe der Hausübungen (25%), Präsentation [ggf. asynchron] (15%)), schriftliche Proseminararbeit (60%).Für ausnahmslos alle Teilleistungen der LV gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien als Voraussetzung für eine Annahme der Teilleistung, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
In Proseminaren wird eine aktive Beteiligung der Studierenden erwartet. Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung sind nicht mehr als drei Absenzen (die nicht begründet werden müssen) erlaubt. Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind zu bestimmten Terminen zu erbringen, die zeitgerecht bekannt gegeben werden.
In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Aktive Teilnahme am Unterricht samt Vorbereitung der Pflichtlektüre sowie termingerechter Abgabe der Hausübungen (25%), Präsentation [ggf. asynchron] (15%)), schriftliche Proseminararbeit (60%).Für ausnahmslos alle Teilleistungen der LV gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien als Voraussetzung für eine Annahme der Teilleistung, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/wissenschaftliche-arbeiten/plagiat/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Regelmäßige Anwesenheit (bis zu drei mal Fehlen ist im Rahmen), Hausübungen, Präsentation, Proseminararbeit.
Für einen positiven Abschluss müssen mindestens die Hälfte der Hausübungen, die Präsentation erbracht sowie die Proseminararbeit fristgerecht und vollständig abgegeben werden.
Gewichtung der Teilleistungen: siehe "Art der Leistungskontrolle/erlaubte Hilfsmittel".
Notenschlüssel:
0 – 59 % = Nicht Genügend (5)
60 – 69% = Genügend (4)
70– 79% = Befriedigend (3)
80– 89% = Gut (2)
90+ = Sehr Gut (1)
Regelmäßige Anwesenheit (bis zu drei mal Fehlen ist im Rahmen), Hausübungen, Präsentation, Proseminararbeit.
Für einen positiven Abschluss müssen mindestens die Hälfte der Hausübungen, die Präsentation erbracht sowie die Proseminararbeit fristgerecht und vollständig abgegeben werden.
Gewichtung der Teilleistungen: siehe "Art der Leistungskontrolle/erlaubte Hilfsmittel".
Notenschlüssel:
0 – 59 % = Nicht Genügend (5)
60 – 69% = Genügend (4)
70– 79% = Befriedigend (3)
80– 89% = Gut (2)
90+ = Sehr Gut (1)
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist der gesamte Inhalt der LV.
Literatur
Wird im Unterricht und/oder über die e-Learning-Plattform (Moodle) bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M13.2
Letzte Änderung: Mo 04.03.2024 18:06
STEOP, Module M5, M6 und M13.1 (= Japanologisches Proseminar I)Inhalte:
Das in M1, M5, M6 und M13.1 (= Proseminar I) erarbeitete Wissen bzw. die dort erworbenen Fähigkeiten werden vertieft, erweitert und im Rahmen einer eigenen Proseminararbeit angewendet.
Proseminare vermitteln Grundkenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens, führen in die Fachliteratur zu einem Beispielthema ein und behandeln einzelne Probleme exemplarisch. Das in Proseminar I erworbene fachliche Grundwissen, die Kenntnis fachbezogener Recherchemethoden und die Kompetenz des wissenschaftlichen Schreibens werden in Proseminar II vertieft. Die Studierenden werden dabei angeleitet, eine eigene wissenschaftliche Arbeit mit empirischer Komponente und unter Verwendung japanischsprachiger Sekundärliteratur bzw. Quellen zu verfassen.
Besondere Schwerpunkte von Proseminar II im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens bilden neben dem Entwickeln von fachspezifischen Fragestellungen 1. der Umgang mit japanischsprachigem Material und 2. eine Einführung in die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens (überwiegend sozialwissenschaftliche Analysemethoden, Fokus auf teilnehmende Beobachtung und Interviews).
Die Fachtexte, die gelesen werden, beziehen sich auf einen inhaltlichen Schwerpunktbereich, der in der ersten Einheit bekanntgegeben wird und/oder auf bestimmte Methoden. Die Lektüre der Fachtexte und der Austausch der Kursteilnehmer*innen darüber sollen zu einer Basis führen, auf der die spezifischen Arbeitsthemen der Proseminararbeiten erweitert und vertieft werden können.Ziele:
* Verinnerlichung der grundlegenden Techniken und formalen Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens in der Japanologie an der Universität Wien: Recherche, Aufbau und Form einer wissenschaftlichen Arbeit, richtiges Zitieren & Bibliographieren.
* Beherrschung der inhaltlichen Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens: Entwicklung und Formulierung von Fragestellungen, selbständiges Erarbeiten eines selbst gewählten Themas, Aufarbeitung des Forschungsstandes, Methodenwahl und praktische Umsetzung des Forschungsvorhabens auf einfachem Niveau, sowie Literaturrecherche und kritischer Umgang mit Quellen aller Art (unter Einbeziehung japanischsprachigen Materials).
* Erste Erfahrungen mit der Recherche japanischsprachiger Sekundärliteratur und dem korrekten formalen Umgang mit japanischsprachigem Material (z. B. Transkription, Angabe von Personen- und Ortsnamen etc.)
* Erfolgreiche Umsetzung der oben genannten Punkte in einer eigenen Proseminararbeit.Methoden:
Input durch LV-Leiter*in bzw. Vortrag mit begleitenden Übungsteilen im Unterricht, Hausübungen, Präsentation, Lektüre von Fachtexten und Austausch darüber (Arbeitsaufträge dazu werden über Moodle gegeben). Am Ende des Semesters ist eine individuelle Abschlussarbeit zu verfassen.