Universität Wien

150322 VU Koreanisch Theorie 2 (Gruppe 2) (2025S)

7.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Studierende von Theorie 2 (Gruppe 2) müssen sich auch bei Praxis 2 in die Gruppe 2 anmelden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch, Koreanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

MI 8:15 - 11:00 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links). Beginn: 5. März 2025

  • Mittwoch 05.03. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 19.03. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 26.03. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 02.04. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 09.04. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 30.04. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 07.05. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 14.05. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 21.05. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 28.05. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 04.06. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 11.06. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 18.06. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 25.06. 08:15 - 11:00 Ort in u:find Details

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die im ersten Semester erworbenen Kenntnisse der koreanischen Grammatik und Satzstruktur, wie z. B. Höflichkeitsformen, verschiedene Verbendungen, Sprechebenen und unregelmäßige Verben, werden vertieft. Die Studierenden verstehen und verwenden längere Sätze, die durch kürzere Sätze verknüpft und erweitert werden. Zudem erweitern sie ihren Wortschatz zu vertrauten Themen wie Familie, Hobbys, Sport, Jahreszeiten, Reisen und Erfahrungen.
Methode: u.a. Frontalunterricht durch die LV-Leitung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch Anwesenheit; Hausübungen werden in die Benotung einbezogen.
1. Zwischenprüfung (voraussichtlich 7. Mai)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
2. Abschlussprüfung (voraussichtlich 18. Juni)
- Vokabeln & Grammatik
- Leseverständnis
3. Hausübungen
- Dialog-Verfassen

Alle Prüfungen werden vor Ort durchgeführt. Bei Prüfungen sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Eine Anwesenheit mit maximal dreimaligem Fehlen ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung.
- Bei Tests sind mindestens 60 % der Gesamtpunkte für eine positive Beurteilung erforderlich.
- Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.
Nachprüfungen sind nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
Es gibt keine Wiederholungstests.
1. Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln & Grammatik (25)
- Leseverständnis (15)
2. Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln & Grammatik (35)
- Leseverständnis (20)
3. Hausübungen (5%)

Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte
Der erstmalige Besuch dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als
Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet!
Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.

Prüfungsstoff

Inhalt der Lehrbücher und der Übungsblätter

Literatur

서울대 한국어 2A (Student’s Book, Workbook)
Im Facultas erhältlich.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M2.1 (für Koreanologen),
MA M1 (für Ecos-Studierende)

Letzte Änderung: Di 04.03.2025 13:07