Universität Wien

150370 VU Koreanisch Theorie 6 (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


Zu dieser LV gibt es ein Tutorium: MO 15:00-16:30 Uhr, Studierraum (Eingang 2.4 Japanologie, 1. Stock links).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Koreanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 17.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 24.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 31.03. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 07.04. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 05.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 12.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 19.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 26.05. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 02.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 16.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 23.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02
  • Montag 30.06. 13:15 - 14:45 Hörsaal B UniCampus Hof 2 2C-EG-02

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Verstehen komplexer Satzstrukturen im Koreanischen, die Erweiterung des Wortschatzes und die Befähigung zum Sprachhandeln, um Gedanken und Gefühle im Koreanischen verstehen und formulieren zu können, bilden den Inhalt der LV.
Methode: Frontalunterricht durch die LV-Leitung, schriftliche Übungen, Grammatikübungen durch das Bilden von Sätzen (mündlich und schriftlich).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Aktive Teilnahme am Unterricht
- Anwesenheit (max. 3 Fehlstunden); Ausnahmen von der Teilnahme am Unterricht sind durch ein ärztliches Attest zu begründen. In besonderen Fällen ist das Einvernehmen mit der LV-Leitung herzustellen.
- Schriftliche Präsenzprüfungen: 2 Teilprüfungen (voraussichtlich am 5. Mai und 23. Juni).
- Hausübungen (Online-Vokabelquiz, kurzer Dialog mit neuer Grammatik)
- In der Klausur sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Plagiatsnotiz:

Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Beachten Sie unbedingt IMMER:

- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.

- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.

- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -

kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen: Anwesenheit (max. 3 Fehlstunden), Mitarbeit und 60% der Teilprüfungen.

- Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden.
- Nachprüfungen sind nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Beurteilung:
1. Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln
- Grammatik
2. Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln
- Grammatik
3. Hausübungen (5%)

Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind mindestens 60 Punkte erforderlich.
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Der erstmalige Besuch dieser prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als
Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet!
Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.

Prüfungsstoff

서울대 한국어 4B Student's Book und Workbook, Online-Quiz und Übungsblätter.

Literatur

서울대 한국어 4B (Student‘s book & Workbook)
Im Facultas erhältlich.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA 2011 M6.1
BA 2024 M7.1

Letzte Änderung: Mo 10.03.2025 14:46