Universität Wien

150422 PS Proseminar Grundlagen Politik & Wirtschaft Koreas (Gruppe 2) (2024W)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 09.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 16.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 23.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 30.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 06.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 13.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 20.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 04.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 11.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 08.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 15.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 22.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12
  • Mittwoch 29.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum Koreanologie 1 UniCampus Hof 5 2I-O1-12

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Proseminar I dient der Vertiefung und Erweiterung der in der UE „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten in der Koreanologie“ erworbenen Wissensbestände und Fähigkeiten. Den Studierenden wird die Befähigung zur selbstständigen Bearbeitung einer innerhalb eines Themenschwerpunkts gewählten Fragestellung, sowie zum Präsentieren der Ergebnisse (mündlich und in Form einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit) vermittelt.

Ziele:
+ Beherrschung der grundlegenden Recherchetechniken für die systematische Suche nach Sekundärliteratur;
+ Sicherheit in der konkreten Anwendung der in der UE "Wissenschaftliches Arbeiten" erlernten Fähigkeiten sowie der dort vermittelten Grundkenntnisse formal korrekten wissenschaftlichen Arbeitens;
+ Basiskompetenz zur Erarbeitung eines Forschungsstands und Basiskompetenz zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung auf Basis des Forschungsstandes;
+ Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse für die eigenständige Produktion wissenschaftlicher Texte in kohärenter und sprachlich adäquater Weise umzusetzen

Methode:
Hintergrundinformation zum Überthema werden von der LV-Leitung präsentiert; gemeinsame Übungen und Diskussionen im Unterricht; die Studierende halten eine Präsentation und wenden das Besprochene in Hausübungen an; die Übungen stellen Vorarbeiten zur Abschlussarbeit (Proseminararbeit) dar;

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

ACHTUNG! Das PS I ist eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, d. h.:
+ Die persönliche Anwesenheit in der 1. LV-Einheit ist - unabhängig vom Anmeldestatus - unbedingt erforderlich, andernfalls erfolgt ggf. eine automatische Abmeldung.
+ Der erstmalige Besuch einer solchen LV zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h., wer sich nicht bis zum im Vorlesungsverzeichnis angeführten Datum abmeldet, wird benotet.

+ Es besteht Anwesenheitspflicht. Für eine positive Beurteilung ist eine Anwesenheit von mindestens 80 Prozent erforderlich (= max. 3 Fehlstunden).
+ Es sind mehrere Leistungsnachweise zu erbringen in Form von Hausübungen, einer Präsentation und aktiver Mitarbeit. Hauptsächliche Beurteilungsgrundlage mit einer Gewichtung von 50 Prozent ist jedenfalls die schriftliche Abschlussarbeit (Proseminararbeit).

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert wurden, sowie deren Veränderung im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Koreanisch legen (insbesondere koreanische Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von koreanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) vorsehen.

Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:

https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note sind mindestens 60 Prozentpunkte zu erreichen:
"Sehr gut"/very good (91-100%)
"Gut"/good (81-90%)
"Befriedigend"/satisfactory (71-80%)
"Genügend"/adequate (60-70%)
"Nicht Genügend"/fail (0-60%)

Gewichtung: Proseminararbeit 50 %, Präsentation 20 %, Hausübungen 20 %, aktive Mitarbeit 10 %

Beachten Sie bitte, dass für das erfolgreiche Bestehen des Proseminars I jede einzelne Leistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.

Aktive Teilnahme an den einzelnen Einheiten und in der Besprechung sowie Vorbereitung (Textlektüre und Referate), die Erbringung der Hausübungen und die Abgabe der PS-Arbeit sind somit Voraussetzungen für eine positive Bewertung.

Prüfungsstoff

Es gibt keine schriftliche oder mündliche Prüfung.
Als Beurteilungsgrundlage dienen die im Punkt „Beurteilungsmaßstab“ angegebenen Leistungen.

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung und über Moodle bekanntgegeben bzw. zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA 2011 M8
BA 2024 M12

Letzte Änderung: So 29.09.2024 20:26