Universität Wien

160052 VO Einführung in die Verständlichkeitsforschung (2008S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

1. Termin: Fr, 11.04.2008, 14:00-15:30, SR1
Weitere Termine:
Fr, 25.04.: 14:00-18:00, SR1
Sa, 26.04.: 10:00-17:00, SR1
Fr, 06.06.: 14-18, SR1
Sa, 07.06.: 10-17, SR1

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1. Teil: Einleitung und Überblick
Fr., 11.04.2008: 14.00 - 15.30, SR1
Überblick über die Lehrveranstaltung - Hineinschnuppern¿ in Methoden - Kurzüberblick Literatur - Erheben spezieller Interessen/Wünsche der Teilnehmer (auf welche Themen legen wir einen besonderen Schwerpunkt?)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

3. Teil: Referate
(Fr, 06.06.2008: 14.00 - 18.00 Uhr, Sa, 07.06.2008: 10.00 - 17.00 Uhr, SR1)
Literaturaufarbeitung oder kleine empirische Arbeiten in Form von Überprüfung der Verständlichkeit und/oder Optimierung. Gruppenarbeit durchaus erwünscht.
Voraussetzungen: Ab 3. Semester (Grundfragen und sonstige Einführungen absolviert). Gut (doch
nicht notwendig) wären Einführungen in Text- und Psycholinguistik; auch Studenten anderer
Studienrichtungen sind willkommen (z.B. Psychologen, Kommunikationswissenschaftler).

Zeugniserwerb: Referat/kleine empirische Arbeit mit schriftlicher Fassung

Prüfungsstoff

2. Teil: Theorie-, Methoden- und Literaturüberblick
(Fr, 25.04.2008: 14.00 - 18.00 Uhr, Sa, 26.04.2008: 10.00 - 17.00 Uhr, SR1)
Was ist Verständlichkeitsforschung? - Historische Wurzeln; Dimensionen des Verstehensbegriffs -
Methoden der Verständlichkeitsforschung, Operationalisierung/Messung von
Verständlichkeit/Verstehen - Verständlich-Machen, Texte umformulieren, aber wie? - Literaturüberblick
- Vorstellen der Schwerpunktthemen (geplant sind Gesetzessprache und Technische Dokumentation)
- Praktische Übungen an konkretem Material - Planung des weiteren Vorgehens (Referate)

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

518, 720

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:52