Universität Wien

160112 VO+UE Kulturhistorische Aspekte der spätmittelalterlichen Musik (2011W)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Blocktermine:

DO (Vorlesung): 10.45-12.15 Uhr und FR (Übung): 12.15-13.45 Uhr
Ort: HS 1 d. Inst. f. Musikwissenschaft UniCampus Hof 9 3G-EG-01
Erster Termin: DO 13.10.2011
Letzter Termin: DO 19.01.2012
Geblockt:
Wochen 1-2, 5-6, 9-10 zu je 4 Einheiten, DO und FR;
Wochen 14-15 nur DO (Übung).

Die genauen Termine sind daher folgende:
13.-14.10.,
20.-21.10.,
10.-11.11.,
17.-18.11.,
09.12. (UE regulär + Ersatztermin für VO: 14-15.30 Uhr im HS 2)
15.-16.12,
12.01.2012,
19.01.2012 (im Januar nur die beiden Donnerstage).

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Beschreibung der Lehrveranstaltung:

Die Definitionen und Spielarten des Bereichs "Kulturwissenschaft" oder "Kulturgeschichte" sind heute ebenso vielfältig wie die Literatur zu einzelnen Themen oder Teilbereichen dieser allgemeinen methodologischen Orientierung. Jedoch fehlt der Musikforschung eine klare Darstellung der vorhandenen wissenschaftlichen Optionen und Themen, so wie ihn Peter Burke 2005 für die allgemeine Kulturgeschichte vorgelegt hat.
Den StudentInnen der Musikwissenschaft, die sich für kulturgeschichtliche Fragen interessieren, wird hier eine gegliederte Auswahl von Themen aus dem historischen Bereich der europäischen Musik des späten Mittelalters (ca. 1350-1500) vorgelegt (vgl. unten "Kategorien/Lernbereiche"). An diesen Themen sollen Methoden kulturwissenschaftlichen Arbeitens erprobt werden. An Kulturanthropologie grenzende Fragestellungen, wie z.B. nach dem Verhältnis von Elitenmusik und Populärmusik, werden akzentuiert.
Voraussetzung für den Erfolg des Kurses ist zweierlei: Erstens sollen die StudentInnen sich mit bestimmten Themen der Kulturgeschichte "wohlfühlen lernen". Dazu dienen zunächst die einführenden und multimedial illustrierten Vorlesungen. Zweitens sollen in den Übungen an ausgewählten historischen Beispielen (Musik, Texte, Bilder) weitergehende Fragen erprobt und im Einzelnen durchgespielt werden, z. B. wie man sich Musik als akustische oder emotionale Aktivität vorstellte, oder wie die Anwendung von Musik auf menschlichen Lebenslauf und Tod funktionierte. Dazu werden zahlreiche zeitgenössische Musikstücke und Bilddokumente, sowie Quellentexte in deutscher oder englischer Übersetzung, gelesen und interpretiert.

Kategorien/Lernbereiche:

I. 13.10. Einführung: Zur Bestimmung einer musikalischen Kulturwissenschaft
II. 14.10. Quellenkategorien musikalischer Kulturgeschichte
III. 20.10. Beispiel cluster: Das Konstanzer Konzil und die Musik
IV. 21.10. Raum, Sehen und Hören; Musik und Gefühle
V. 10.11. Institutionen: Strukturen und Praktiken
VI. 11.11. Zeremonie und Repräsentation; Alltag und Fest; Öffentlichkeit und Privatheit
VII. 17.11. Soziale Gruppierung, Gender, Lebensalter, Körper
VIII. 18.11. Musik als Ritual, religiöse Kommunikation und Wert
IX. 8.12. Performanz und Medialität; Bild und Klang; Schrift und Druck
X. 9.12. Theorie und Lernen, Produktionsästhetik, Komponisten und Werkbegriff, Repertoirebildung und Rezeption
XI. 15.12. Zeitfaktoren; Geographie; Identität und Kulturtransfer
XII. 16.12. Der historische Prozess
XIII 12.1.2012 XIV 19.1.2012. Zusammenfassende Übungen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art des Zeugniserwerbs:

Teilnahme an der Diskussion wöchentlich vorbereiteter Themen; schriftliche Prüfung (Kommentar zu im Kurs besprochenen Dokumenten und Notenbeispielen) am Ende des Semesters.

Sprechstunde: FR nach der Lehrveranstaltung
Kontakt: reinhard.strohm@music.ox.ac.uk

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Didaktik:

Vorlesung: Vorlesung mit Audio-Beispielen, Bild- und Textdokumenten; Ausgabe von schriftlichem Studienmaterial.

Übung: Diskussion zuvor verteilter Kurztexte und Musikbeispiele. Eine schriftliche Hausarbeit (Test zur Vorbereitung auf die Klausur). Online Information.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

B09, B15, B16, B17, B18; M01, M04, M05, M06, M12, M13, M14, M15; § 12 (1, 7, 8)

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:52