Universität Wien

160384 PS Deutschsprachige Lieddrucke in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (2009S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung per Email an sonja.troester@univie.ac.at

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 16.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 23.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 30.03. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 20.04. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 27.04. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 04.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 11.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 18.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 25.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 08.06. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 15.06. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 22.06. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01
  • Montag 29.06. 14:30 - 16:00 Hörsaal 2 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-01

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das 16. Jahrhundert wird im deutschsprachigen Raum gerne als Liederjahrhundert bezeichnet. Sind aus dem 15. nur vereinzelte Liedersammlungen mit mehrstimmiger Notation erhalten, so steigt die Zahl dieser Quellen im folgenden Jahrhundert rasant an. Ein fördernder Faktor war die Erfindung des Musikdrucks mit beweglichen Typen. Doch weshalb wählten Herausgeber gerade diese Gattung so häufig für das neuartige Medium aus, worin bestand ihre Attraktivität? In der Lehrveranstaltung sollen die textlichen und musikalischen Erscheinungsformen des deutschen mehrstimmigen Liedes sowie die überaus lebendige Liedkultur der Zeit in Augenschein genommen werden. Ein Blick auf Geschichte, Techniken und Vertriebswege des Notendrucks führt auch über die Sprachgrenze hinaus und bietet einen Vergleich mit ähnlichen Entwicklungen in anderen Sprachräumen an.
Als Arbeitsmaterialien stehen in der Institutsbibliothek Faksimileausgaben der bekanntesten Lieddrucke zur Verfügung, anhand derer Fragen der inhaltlichen Konzeption, der optischen Gestaltung und nach der anvisierten Käuferschicht von gedruckten Liedersammlungen zu diskutieren sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit, Referat, schriftliche Proseminar-Arbeit

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundkenntnisse in Geschichte und Techniken des Notendrucks, Überblick zu vokalen weltlichen Gattungen des 16. Jahrhunderts mit Analyse ausgewählter Beispiele; Anwendung musikwissenschaftlicher Arbeitstechniken.

Prüfungsstoff

Referate, Textlektüre und Diskussion

Literatur

¿ Horst Brunner, ¿Das deutsche Lied im 16. Jahrhundert¿, in Fragen der Liedinterpretation, hrsg. von H. Ragotzky, G. Vollmann-Profe und G. Wolf, Stuttgart 2001, S. 118-134.
¿ Martin Staehelin, ¿Musikhandschrift und Musikdruck in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts¿, in Die Gleichzeitigkeit von Handschrift und Buchdruck, hrsg. von G. Dicke und K. Grubmüller, Wiesbaden 2003 (Wolfenbütteler Mittelalter-Studien 16), S. 229-261.
¿ Nicole Schwindt, ¿Das Tenorlied¿, in Musikalische Lyrik, hrsg. von H. Danuser, Teil 1: Von der Antike bis zum 18. Jahrhundert, Laaber 2004 (Handbuch der musikalischen Gattungen, 8.1), S. 185-193.
¿ Nicole Schwindt, ¿Was ist das polyphone deutsche Lied? Versuch einer Positionsbestimmung¿, in Musikalische Aufführungspraxis in nationalen Dialogen. Teil 1: Niederländisches und deutsches weltliches Lied zwischen 1480 und 1640, Augsburg 2007 (Michaelsteiner Konferenzberichte 72/1), S. 221-233.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

B03, B07, B09, B15; § 10 (1, 7)

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36