Universität Wien

170044 UE Performance und Performativität (2006W)

Performance und Performativität

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

[alt: §1(1)2b, § 2(1)1, § 3(1)1]
Schreyvogelsaal: Do 26.10. 12-14 Vorbesprechung;
Block: Fr 17.11. 9-14, Sa 18.11. 9-13; Fr 19.1.07 9-13, Sa 20.1.07 9-13
max. 50 TeilnehmerInnen;

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser Lehrveranstaltung wollen wir theoretisch und praktisch der Frage nachgehen, was das Theatralische in der praktischen Lebensführung ausmacht, bzw.was den einen Bereich vom anderen abgrenzt.
Was ist also das "Performative" in der Gegenwart, in welchen Strukturen
funktioniert "Performance".
Im Verlauf der Lehrveranstaltung trennt sich die Aufgabenstellung nach Referaten und nach szenischen Arbeiten. Die Vergabe der Themen erfolgt in der Voranmeldung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Bedingung für die Aufnahme in die Lehrveranstaltung: Motivationsschreiben, Kenntnis der Lektüre, die in der
Voranmeldung überprüft wird, regelmäßige aktive Teilnahme an den Sitzungen. Anmeldung bis 1. Oktober 2006 an cornelia_krauss@yahoo.de;
Abschluss: Zunächst mündliches, dann schriftlich ausgearbeitetes Referat zum Begriff des Performativen oder szenische Arbeit zu
einer Performance mit dem individuell ergänzbaren Titel
"Warten auf..."

Literatur

1.John L.Austin: Zur Theorie der Sprechakte.1.Vorlesung.
Reclam, bibliographisch ergänzte Ausgabe 2002,
RUB Nr.9396,S.25-34.
2.Gabriele Klein,Wolfgang Sting (Hg.)Performance.Positionen zur zeitgenössischen szenischen Kunst. transcript 2005. (Auch zum Herunterladen unter http:// www.theater
forschung.de
3. Marco Stahlhut: Schauspieler ihrer selbst: Das Performative,Sartre,Plessner. Passagen Verlag Wien 2005. (Eine Rezension hierzu findet sich unter:
http://www.theaterforschung.de/
rezension.php4?ID=153

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

I.4., II.4.

Letzte Änderung: Fr 31.08.2018 08:52