Universität Wien

170222 PS Proseminar "Narrativität in Theater, Film und Medien" (2018W)

Mediale Ordnung der Glaubwürdigkeit: Bedingungen des Sprechens von sexualisierter Gewalt

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung: Die selbstständige Anmeldung über u:space innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldezeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter https://spl-tfm.univie.ac.at/studium/

Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung. Studierende von der Warteliste können nachrücken.

Plagiate: Prüfungsleistungen und Prüfungszugänge, die durch das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel oder durch absichtsvolles Plagiieren erlangt werden, werden laut Satzung der Universität Wien (§13, §74) nicht beurteilt, sondern im Sammelzeugnis untilgbar mit (X) bewertet. Dies ist auch nach bereits erfolgter Benotung rückwirkend möglich, wenn sich der Tatbestand des Plagiats erst im Nachhinein erweisen sollte. Als Plagiat gilt die absichtsvolle und undeklarierte Übernahme von fremdem geistigen Eigentum ohne Angabe der Quelle; der Begriff des Plagiats umfasst dabei wörtliche Zitate ebenso wie übersetzte Übernahmen und Paraphrasen.

Weitere Infos zum Studium finden Sie unter https://spl-tfm.univie.ac.at/

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 18.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 08.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 22.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 06.12. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 10.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 24.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde
  • Donnerstag 31.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 2H510 UZA II Rotunde

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Sprechen als Überlebende/Opfer ist prekär. Dies nicht allein deshalb, weil die Opferschaft mit Gewalterfahrungen und Angriffen gegen die Integrität verbunden ist, die schon die Bezeichnung als Opfer bedrohlich machen. Auch, weil das Sprechen Zweifeln und Anforderungen des Beweisens, des akzeptablen Subjektstatus und glaubhaften Bezeugens unterworfen ist. Die narrativen und medialen Ordnungen, in die das Sprechen und das Subjekt sich einfügen muss, um glaubwürdig Zeug*in und Überlebende/Opfer sein zu können, erzeugen ein spezifisches Sprechen/Schweigen, Nicht-/Hören und Ab-/Erkennen von sexualisierter Gewalt und Betroffenheit. Im Proseminar sollen Diskurse und Mediendispositive untersucht werden, die in den aktuellen Debatten um sexualisierte Gewalt auf Sprechende und Zuhörende wirken. Hierfür werden gemeinsam mediale Verhandlungen der Thematik diskutiert (Hashtag-Kampagnen, Polit-Talkshows, filmische Dokumentation, autobiographische Texte, Blogeinträge, Podcast, juristische Texte, Berichterstattung in Zeitung und YouTube Clips) und dabei die Frage gestellt: wie diese das Sprechen von sexualisierter Gewalt narrativieren, also erzählbar machen oder umgekehrt, das Erzählen verunmöglichen.
Die wissenschaftlich-theoretische Perspektive soll durch Texte zu Diskurs- und Dispositivanalyse und Subjektivierung grundiert werden (Foucault, Seier, Butler, Chun). Hinzu kommen wissenschaftskritische, bild- und medienwissenschaftliche Arbeiten (Brison, Koch, Dayan/Katz). Auch Texte aus dem Bereich der Literaturwissenschaft, Legal Gender Studies und der Sozialwissenschaft werden hinzugezogen (Künzel, Lembke, Bohner).
(Änderungen/Ergänzungen an der Literaturliste sind bis zu Beginn der Veranstaltung möglich.)

Ziele
1. Wissen über verschiedene kritische Ansätze bezüglich gesellschaftlicher Gewaltverhältnisse und deren Niederschlag in Ordnungen des Sprechens.
2. Erarbeiten von selbstreflexiven Diskurs- und Dispositivanalysen. Die Arbeit an eigenen Erkenntnismustern und an der eigenen Sprache (im Sprechen und Schreiben).
3. Übung im Analysieren und Diskutieren von gesellschaftspolitisch brisanten Themenkomplexen (Umgang mit eigenen affektiven Bezugnahmen).

Methoden:
Das Seminar findet zweiwöchentlich in 180-Minuten-Blöcken statt.
1. Selbstständige Lektürevorbereitung. (Da der Gegenstand des Seminars das Sprechen von sexualisierter Gewalt ist, werden für die behandelten Beispiele im Vorhinein Inhaltsangaben Content Warnings gemacht, um sich auf die Lektüre/Filmsichtung einstellen zu können.)
2. Gemeinsame Text-Theorie Diskussion mit Elementen des „Frontalunterrichts“, in Präsentationen aufbereiteter Input durch die LV-Leiterin.

3. Das Seminar legt neben der Wissensvermittlung einen Fokus auf die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Übungsarbeit oder der BA-Arbeit.
3.1. Forschungs-Übungs-Teams: Kleingruppen in konstanter Zusammensetzung fungieren als Forschungs-Übungs-Teams für die Entwicklung a.) der These/Fragestellung einer Übungsarbeit/BA-Arbeit; b.) einer vorläufigen Gliederung der Arbeit; c.) als kleines Kolloquium für das mögliche Argument der Übungs-/BA-Arbeit. (Peerfeedback)
Diese Gruppenarbeit wird durch Anleitung und Methodenreflektionen unterstützt. Teilweise sollen Ergebnisse aus der Gruppenarbeit im Plenum vorgestellt und diskutiert werden.
3.2. Schreibphasen im Kurs sollen den Übergang von Idee/Gliederung zu Fließtext erleichtern (Schreibend-Nachdenken im „Freewriting“ etc.)

Wichtige Voraussetzung:
Wir werden im Seminar nicht lediglich an einem abstrakten Gegenstand arbeiten, sondern uns mit real wirksamen und von uns selbst ein- und ausgeübten und erfahrenen Wirkungen von Gewalt beschäftigen. Teilnehmer*innen müssen bereit sein, eine sehr hohe Sensibilität und Selbstreflexivität für ihr Sprechen und ihren Umgang miteinander und mit dem Thema zu erarbeiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsleistung:
Das Seminar wird mit einer schriftlichen Übungsarbeit (10 Seiten) oder der BA-Arbeit (15-18 Seiten) abgeschlossen. (Seitenangaben ohne Inhaltsverzeichnis und Bibliographie)
Die Erstellung der schriftlichen Arbeit wird im Laufe des Semesters begleitet – die Teilleistungen dienen alle zur Erarbeitung der Übungs-/BA-Arbeit.

Teilleistung 1: Arbeiten im Forschungs-Übungs-Team
Fragestellung/These, Gliederung, Argumentation, Exposé – laufendes Peerfeedback
(40 % der Gesamtnote)
1. Selbständige Einteilung in Kleingruppen auf Moodle – dies beinhaltet voraussichtlich die Entscheidung für einen Forschungsgegenstand, den Sie in Ihrer Übungsarbeit bearbeiten. (Gruppengröße höchstens 5 Personen, mindestens 2)
2. Selbständig außerhalb sowie angeleitete Kleingruppenarbeit in der Seminarzeit: Erarbeitung unterschiedlicher Fragestellungen und Thesen zum Forschungsgegenstand (wird dann im Plenum diskutiert); + Die Überarbeitung der Fragestellung und erneute Diskussion im Forschungs-Übungs-Team.
Diskussion der Fragen/Thesen in Kleingruppe + Erstellen eines Posters zum Thema und den möglichen Fragen/Thesen bis 22.11.2018
Abgabe der schriftlichen Fragestellung/These in Blocksitzung IV, am 06.12.2018
3. Selbständig außerhalb sowie angeleitete Kleingruppenarbeit in der Seminarzeit: Erarbeitung einer möglichen Argumentation anhand einer vorläufigen Gliederung Ihrer Arbeit (über die Weihnachtspause selbstständig und schriftlich, in der ersten Sitzung nach den Ferien 10.01.2019 Feedback durch das Forschungs-Übungs-Team, mündliche Diskussion)
4. Selbständig außerhalb sowie angeleitete Kleingruppenarbeit in der Seminarzeit:
Verfassen eines Exposés (2 Seiten):
• Verschriftlichung Ihrer These (Fließtext!) und der möglichen Argumentation sowie Bibliographie von mindestens 5 herangezogenen und/oder möglichen Quellen.
• Das Exposé wird in der vorletzten Sitzung am 24.01. im Forschungs-Übungs-Team vorgestellt (Mini-Kolloquium) und diskutiert, sowie ausgedruckt abgegeben.

Eine Bewertung erfolgt
Für die Partizipation bei der Arbeit im Forschungs-Übungs-Team. (10 %)
- (es zählen Anwesenheit, eigene Vorbereitung und das Peerfeedback, das Sie geben)
Für die Abgabe der Fragestellung/These. (10 %)
- Kriterien werden im Seminar ausführlich thematisiert
Für die Abgabe des Exposés. (20 %)
- Kriterien für ein gutes Exposé werden im Seminar ausführlich thematisiert

Teilleistung II. schriftliche Übungsarbeit oder BA-Arbeit (60 %)
Abgabe einer schriftlichen Übungsarbeit (10 Seiten) oder der BA-Arbeit (15-18 Seiten) zur im Semester vorbereiteten Fragestellung/These (Überarbeitungen und Veränderungen natürlich möglich)
bis spätestens 01. März 2019.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Hinweis: einige Texte und filmische Beispiele werden in englischer Sprache sein.

Prüfungsstoff

Literatur

Wissenschaftliche Arbeiten von: Michel Foucault, Juidth Butler/Athena Athanasiou, Andrea Seier, Wendy Hui Kyong Chun, Susan Brison, Angela Koch, Daniel Dayan/Elihu Katz, Christine Künzel, Ulrike Lembke, Gerd Bohner.
Zusätzlich Arbeiten von Überlebenden sexualisierter Gewalt, u.a. Pola Kinski, Roxane Gay, Hannah Rosenblatt, Jennifer Fox, Andreas Huckele, Natascha Kampusch, #metoo

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:21