Universität Wien

180088 VO Naturrecht, positives Recht und Un/Gerechtigkeiten (2016S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 18.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 08.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 15.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 22.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 29.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 06.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 13.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 20.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 27.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 03.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 10.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 17.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
  • Freitag 24.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal III NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Lehrziele und -inhalte:
Die Vorlesung Naturrecht, positives Recht und Un/gerechtgkeiten verfolgt das Ziel, einen entwicklungs- und begriffsgeschichtlichen Überblick über die zentralen Frage der Relation von Moral und Recht zu geben und die neuesten Wendungen zeitgenössischer rechts- und moralphilosophischer Debatten nachzuzeichnen. Im Zentrum steht die Frage des Verhältnisses von Recht und Moral in deren Begründungsdimension und deren Anwendungsdimension. Diese Lehrveranstaltung bietet eine einführende Darstellung in die Grundbegriffe der Rechts- und Moralphilosophie, insbesondere in die Unterscheidungen Recht/Gerechtigkeit versus Moral/Tugend, Legalität versus Moralität und erläutert diese in entwicklungsgeschichtlicher Hinsicht. Ausgangspunkt sind antike Konzeptionen von Recht und Moral; das Gute versus das Recht des Stärkeren (Platons Thrasymachos) und der Tugendethik (Aristoteles), die erst innerhalb der politischen Gemeinschaft der polis, also des antiken Stadtstaates, Sinn machen. In dieser wie in der christlich scholastischen Vorstellung, in der eine klare Abgrenzbarkeit von Gut und Böse gegeben ist(Thomas v.Aquin), sind Moral und Recht Teil der sittlichen bzw. teleologischen Gemeinschaft. Jedoch steht die Moralisierung des Rechts der Freiheit des Individuums entgegen. In neuzeitlichen Vertragstheorien (Hobbes, Locke) hingegen rückt das Individuum in den Mittelpunkt, das sich mit anderen aus egoistischen Gründen der Sicherheit und der Bewahrung der Freiheit des Eigentums in einem politischen Gemeinwesen zusammenschließt. Mit Kants kategorischen Imperativ und seiner zentraler Unterscheidung von Legalität und Moralität wird die Abkehr von inhaltlichen Interpretationen und Prinzipien hin zu Forderungen des sittlichen Sollens vollzogen (Kant). Hier wird das Recht auf einen sittlichen Zweck, nämlich die Freiheit des Menschen in einer res publica zu garantieren, verwiesen(Luf). Die damit verbundene Hintanstellung der Konsequenzen des Handelns wird von Vertretern des Utilitarismus eingefordert- es geht nun nicht mehr um ein Handeln eines Individuums aus Pflicht, sondern um die Nutzenmaximierung im Sinne der Herstellung des größten Glücks aller(Bentham, Mill). Die Wende zum Positivrechtlichen, in dem Recht die Verpflichtungskraft aufgrund der Autorität staatlicher Setzung erhält (Kelsen), wird als unabhängig von moralischen Forderungen gesehen und resultiert in einem moralischen Relativismus. Die Setzung als positives Recht alleine vermag jedoch nicht die Gültigkeit und die innere Verpflichtung (warum gehorcht man, warum verpflichtet Recht?) zu erklären. In zeitgenössischen Debatten wird einerseits die Kantsche Tradition von Recht und Moral im Sinne von Universalismus und Freiheit unter Vorrang individueller Rechte (Rawls)fortgeführt. Andererseits wird eine Aristotelische Tugendethik im Sinne eines Vorrangs einer Konzeption des Guten, das dem Individuum vorgeordnet ist, wieder aufgegriffen (Sandel; Nussbaum). Über Begründungsmodelle von Moral und Recht hinaus werden diese exemplarisch in spezifischen moral- und rechtsphilosophische Anwendungsfeldern ausgeführt.

Lehrmethode:
Die Lehrinhalte werden von der Lehrveranstaltungsleiterin in Form eines Vortrag erarbeitet. Die Vorlesung vermittelt grundlegende, exemplarische Positionen der Rechts- und Moralphilosophie Dabei werden insbesondere Problemstellungen, Positionen, Debatten und Methodenansätze erörtert. Die Studierenden sollen zu einem eigenständigen und kritischen Umgang mit wichtigen Begriffen und Konzepten der Rechts- und Moralphilosophie angeleitet werden. Dies umfasst eine Erarbeitung von Begriffen und Termini, die Diskussion von rechts- und moralphilosophischen Theorien, sowie die Anleitung zur Lektüre von weiterführenden Texten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Inhalt der Vorlesung

Literatur

Siehe Moodle

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M 6.4, PP 57.3.4, UF PP 11

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36