Universität Wien

180172 VO Recht und Gerechtigkeit (2008S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 10.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 17.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 31.03. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 07.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 14.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 21.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 28.04. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 05.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 19.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 26.05. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 02.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 09.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 16.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 23.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 30.06. 18:00 - 19:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Recht kann nur dann gesellschaftliche Ordnung schaffen, wenn es nicht nur freiwillig respektiert wird, sondern auch Macht hat, die Menschen zu seiner Einhaltung äußerlich zu zwingen. Wirkliches Recht ist daher zugleich Zwangsrecht. Damit erhebt sich sofort die Frage nach der Rechtfertigung dieses von Menschen gegenüber Menschen ausgeübten Zwanges, also nach einem Maß des Rechts im Allgemeinen und seiner Gesetze im Besonderen, das selbst nicht mehr auf der Ebene des Rechts zu finden sein kann. Nennen wir dieses Maß Gerechtigkeit, so geht es einerseits um deren adäquate Bestimmung, andrerseits um die Klärung ihres Verhältnisses zum Recht. Die Vorlesung soll nach einem Vergleich zwischen der antiken und der neuzeitlichen Rechts- und Staatsauffassung deutlich machen, dass und wie der Begriff der Gerechtigkeit weit über die gesellschaftlichen Organisationsformen von Recht und Staat hinausweist.

Didaktik: Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Die Vorlesung nimmt mehr oder weniger ausführlich Bezug auf politische Schriften von Platon, Aristoteles, Hobbes, Locke, Rousseau, Kant, Hegel, Rawls u. a., ohne deren Lektüre verpflichtend zu machen.

Mündliche Prüfung ab Ende des Semesters.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

§ 3.2.7, BA M 6.4, PP § 57.2.5, EWC 2 - 1.4

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36