Universität Wien

180179 SE Philosophie der Menschenrechte in interkultureller Sicht (2017S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 16:45 - 18:15 Hörsaal 3B NIG 3.Stock
Freitag 07.04. 15:00 - 18:30 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien
Samstag 08.04. 15:00 - 18:00 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien
Freitag 12.05. 15:00 - 18:30 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien
Samstag 13.05. 15:00 - 18:00 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien
Freitag 16.06. 15:00 - 18:30 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien
Samstag 17.06. 15:00 - 18:00 Hörsaal 3D, NIG Universitätsstraße 7/Stg. III/3. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Menschenrechte gelten gleichsam per definitionem universal, sonst würde es sich nicht um allgemeine Menschenrechte, sondern um irgendwelche Partikularrechte handeln. Ihre universale Gültigkeit ebenso universal gültig zu begründen, ist allerdings schwierig. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde, stellt eine Verbindung zwischen der Würde des Menschen und seinen Rechten her. Worin die Würde des Menschen konkret besteht, darüber herrschte unter den Vertretern der verschiedenen Staaten, die die Erklärung gemeinsam erarbeiteten, freilich keine Einigkeit. Seither hat sich der Rechtsdiskurs immer mehr verselbst-ständigt, so dass wir heute gelegentlich beobachten können, dass der universale Gültigkeits-anspruch der Menschenrechte gegen unterschiedliche Interpretationen menschlicher Würde ins Feld geführt wird. Die Idee der Menschenrechte scheint kulturellen Differenzen damit grundsätzlich entgegenzustehen. Dagegen ist von verschiedenen Seiten Einspruch erhoben worden, was auch zur Formulierung alternativer Menschenrechtserklärungen geführt hat.
Damit stellt sich heute von neuem die Frage, wie sich der universale Gültigkeitsanspruch der Menschenrechte verteidigen lässt, ohne kulturelle Differenzen zu nivellieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Regelmäßige Teilnahme und aktive mündliche Mitarbeit
- Lektüre der im Seminar behandelten Texte
- Referat samt schriftlicher Ausarbeitung

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Zur allgemeinen Vorbereitung:

- Christoph Menke und Arnd Pollmann, Philosophie der Menschenrechte zur Einführung. Hamburg: Junius 2007, Kap. I Grundbestimmungen, S. 23-70.
- Arnd Pollmann, Menschenwürde nach der Barbarei. Zu den Folgen eines gewaltsamen Umbruchs in der Geschichte der Menschenrechte, in: Zeitschrift für Menschenrechte 2010 (1), S. 26-45.
Weitere Literatur wird bei der Vorbesprechung bekannt gegeben. Dort werden auch die Referate vergeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M3 E. Ästhetik, Kulturphilosophie, Interkulturelle Philosophie/ Philosophie in einer globalen Welt

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36