Universität Wien

180218 VO Einführung in die Erkenntnislehre (2023W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 10.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 17.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 24.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 31.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 07.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 14.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 21.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 28.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 05.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 12.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 09.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 16.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß
Dienstag 23.01. 18:30 - 20:00 Hörsaal III NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Einleitend ist zu unterscheiden zwischen der das Erkenntnisproblem thematisierenden ‚Erkenntniskritik‘ und den diversen an spezifischen Phänomenen oder Disziplinen und/oder Methoden orientierten ‚Erkenntnistheorien‘. Die Unterscheidung bringt vorweg den streng systematischen und prinzipientheoretischen Anspruch der folgenden Überlegungen in Sicht. Da sie nicht von einem vorgefaßten Begriff von Erkenntnis ausgehen, ist zunächst deren Begriff zu gewinnen. Er wird im Ausgang von der Radikalskepsis des Gorgias gewonnen, der mit seinen drei Negationen den Sach-, den Subjekt- und den Sprachbezug der Erkenntnis verneint. Die erkenntniskritischen Vorüberlegungen dienen der Sicherstellung dieser drei Erkenntnisbezüge und der Bestimmung des Begriffs der Erkenntnis, als jemandes mitteilbares Wissen von etwas. Damit kommt neben den drei Erkenntnis¬bezügen bzw. dem Objekt, dem Subjekt und dem Medium der Erkenntnis auch das jeweils Gewußte (das Erkenntnisresultat) und somit ein viertes Moment ins Spiel, von dem die Erkenntnistheorien ihren Ausgang nehmen. Die Erkenntniskritik geht diesen Weg nicht. Sie ergreift nicht Partei in den Konflikten und Koalitionen der naturalistischen, mentalistischen, linguizistischen und szientistischen Forschungsprogramme zu denen sich die Erkenntnistheorien ausdifferenzieren, indem sie von dem vorweg als Gewußtes thematisierten Objekt oder Subjekt oder Medium der Erkenntnis oder von wissenschaftlichen Resultaten und/oder Methoden ausgehen. Sie fällt darum auch nicht mit einem der durch diese Programme indizierten Teilbereiche der ‚theoretischen Philosophie‘ zusammen: sie ist weder Ontologie, noch Anthropologie (Subjekt- oder Bewußtseinstheorie), noch formale Logik oder Sprachanalyse, noch Allgemeine Methodenlehre (Wissenschaftstheorie), sondern erhebt als prima philosophia den Begründungsanspruch für alle Disziplinen der sog. ‚theoretischen‘, wie auch der ‚praktischen Philosophie‘.
Der universale Begründungsanspruch der Erkenntniskritik ist angesichts der Argumente des Begründungsskeptizismus zu bewähren. Das altbekannte Begründungstrilemma (log. Zirkel, infiniter Regreß und dogmatischer Abbruch) verlangt eine pünktliche Bestimmung der Begriffe ‚Begründung‘ und ‚Prinzip‘. Sie ist Thema der Dialektik oder Ideenlehre und mündet über eine den Begriff des Prinzips explizierende ‚Logik der Regeletablierung‘ in eine begriffs- und schlußlogische Letztbegründungstheorie, die Begründung als einen sich regulativ selbst konstituierenden Prozeß der Vermittlung dreier Schlüsse ausweist, die, wenn man sie aus ihrem Vermittlungszusammenhang reißt und jeweils isoliert betrachtet, die Argumente des Begründungsskeptizismus bestätigen. Die Bezüge dieser von bestimmungstheoretischen Rücksichten freien Begründungstheorie zur Dialektik Platons, der Syllogistik des Aristoteles, der Ideenlehre Kants und der Logik Hegels sind im Anschluß ebenso zu erörtern, wie ihre tiefgreifenden und weitreichenden ontologischen und subjekttheoretischen Konsequenzen: eine nicht allein auf den ‚Gegenstand‘ der Erkenntnis und auf die Perspektive der dritten Person zentrierte Ontologie und Subjekttheorie.
Ihre transzendentallogischen Konsequenzen im engeren Sinne sind in der Bestimmungstheorie, d.i. der Analytik oder Kategorienlehre, in Auseinandersetzung mit der Kantischen Konzeption zu entfalten. Die urteilslogische Explikation der Prinzipientheorie ist in zwei Stufen durchzuführen: (1) eine ‚metaphysische Deduktion‘ der Grundkategorien, die zum Erkenntnisgegenstand und damit zur Differenz von Subjekt und Objekt hinführt und (2) eine ‚transzendentale Deduktion‘ der Gegenstandkategorien, welche die im Lichte der Subjekt-Objekt-Differenz urteilslogisch in Relations- und Modalitätskategorien gespaltenen begriffs- und schlußlogischen Begründungsfunktionen für die Erschließung aller ‚Formen des Denkens eines Gegenstandes überhaupt‘ (Kant) fruchtbar macht.
Methode: Folienunterstützter Vortrag.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung am Semesterende (1. Termin: 30.01.2024).
Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Aus gegebenem Anlaß die Bitte: Papier (Din A4) und Schreibgerät (Kugelschreiber, Füllhalter o.ä.) mitbringen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt 5 schriftliche Prüfungstermine am Semesterende und im Folgesemester.
Fünf Fragen sind zu beantworten. Jede richtig und vollständig beantwortete Frage zählt 20 Punkte.

Notenschlüssel:
Note 1 = 87 - 100 Punkte
Note 2 = 75 - 86 Punkte
Note 3 = 63 - 74 Punkte
Note 4 = 50 - 62 Punkte
Note 5 = 0 - 49 Punkte

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung.

Literatur

Ergänzend zu den Folien zur Vorlesung:
K. W. Zeidler, Vernunft und Letztbegründung, in: Grundlegungen, Wien 2016, S. 11-60.
---, Grundriß der transzendentalen Logik, Cuxhaven 1992, 3. erg. Aufl. Wien 2017.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 13.03.2024 13:46