Universität Wien

180259 LPS Fichte und Sartre - Intersubjektivität (2010W)

Selbstheit und Andersheit

5.00 ECTS (3.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 45 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 06.10. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 13.10. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 20.10. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 27.10. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 03.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 10.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 17.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 24.11. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 01.12. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 15.12. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 12.01. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 19.01. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock
  • Mittwoch 26.01. 14:00 - 17:00 Hörsaal 3F NIG 3.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Neben der Frage nach dem Verständnis einer modernen Form der Subjektivität ist in den aktuellen Debatten die Frage nach der Intersubjektivität, der Bezugnahme auf Andere, längst zu einem zentralen Thema der Philosophie geworden. Ist Selbstbewusstsein originärer oder das Bewußtsein vom Anderen, wird immer wieder gefragt, seitdem Descartes sein berühmtes cogito zum Ankerpunkt neuzeitlichen Denkens erklärte und nach ihm Kant die berühmte kopernikanische Wende der Begründung von Erkenntnis im Ausgang vom Subjekt vollzog. Der Nachkantianer Johann Gottlieb Fichte war der erste, der eine explizite Theorie der Intersubjektivität ausgearbeitet hat. Diese wurde dann von Hegel im berühmten Kapitel der Phänomenologie des Geistes über die Herrschaft und Knechtschaft als Grundlegungstheorem der wechselseitigen Anerkennung von Subjekten aufgenommen. Sartre hat daran anknüpfend drei Grundformen des Seins des menschlichen Bewußtseins zur Grundlage seiner phänomenologischen Ontologie gemacht, das en-soi, das pour-soi und das pour-autrui, also das An-Sich, das Für-Sich und das Für-Andere.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Regelmäßige aktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch, Kurzreferate von Quellentext und Forschungsliteratur, schriftliche Hausarbeit von ca. 10 Seiten

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Im Lektüreproseminar werden die Kapitel über die Anerkennung und den Leib in Fichtes Grundlage des Naturrechts von 1796 gemeinsam gelesen. Ferner wird in Hinführung zu Sartres Theorie Die Transzendenz des Ich (La transcendance de l'ego) und dann das Dritte Kapitel von Sartres Hauptschrift Das Sein und das Nichts (L'être et le néant) erarbeitet, das überschrieben ist "Das Für-Andere" ("Le pour-autrui"). Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht. Das Seminar ist sowohl durch systematische als auch durch philosophiehistorische Fragen motiviert.

Literatur

Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre 1796/97
Jean-Paul Sartre: Die Transzendenz des Ego, Reinbek 1997.
Jean-Paul Sartre: Das Sein und das Nichts. Versuch einer phänomenologischen Ontologie, Reinbek 1993

Flynn, Thomas R., Kampits, Peter und Vogt, Erik M. (Hrsg.): Sartre. Perspektiven und Kritiken. Wien 2005.
Kampits, Peter: Sartre Frage nach dem Anderen. Eine sozialontologische Untersuchung, Oldenburg 1975.
Merle, Jean- Christoph (Hrsg.): Johann Gottlieb Fichte: Grundlage des Naturrechts. Klassiker Auslegen 24, hrsg. von Berlin 2001.
Rockmore, Tom und Breazeale, Daniel (Hrsg.): Rights, Bodies, and Recognition: New Essays on Fichte's ›Foundations of Natural Right‹, Aldershot and Burlington (Ashgate) 2005.
Williams, Robert R.: Fichte and Hegel on the Other, State University of New York Press, 1992.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M 2.3, § 3.2.2

Letzte Änderung: Sa 08.07.2023 00:17