Universität Wien

180725 SE Kierkegaards Romantikkritik (2011S)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Do 3.3. 13-17 3E (Vorbereitung)
Mo 21.3. 13-17 2H
Do 17.3. 13-17 3E
Do 24.3. 13-17 3E
Do 31.3. 13-17 3E
Do 7.4. 13-17 3E
Mo 11.4. 14-18 3C

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 45 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Ironiekritik Kierkegaards steht der Ästhetiker für die unentschiedene Haltung des Menschen zu seinem Dasein, da er über dessen Möglichkeiten reflektiert, ohne sich für die Wirklichkeit zu entscheiden. Kierkegaard hat als erster von dieser Kritik ausgehend Überlegungen zu einer (negativen) Ästhetik angestellt, die die Forderung erfüllt, dass der Suche nach einer authentischen Wirklichkeit nicht erst im Ethischen, sondern schon im Ästhetischen entsprochen werden müsse, damit sie nicht sittlich fragwürdig wird. - Das Seminar wird zunächst zentrale Texte zum Romantischen Ironiebegriff lesen, in einem zweiten Schritt die Ironiekritik Kierkegaards in seiner Magisterschrift Über den Begriff der Ironie (1841) thematisieren und schließlich anhand der Romansituation von Entweder-Oder (1843) die Entstehung einer ethischen Lebensanschauung herausarbeiten, wie sie aus der Überwindung einer ästhetischen Lebenshaltung entstehen soll. Mit Kierkegaards Prosaschrift Die Wiederholung”(1843) soll das Seminar schließen.
Art der Leistungskontrolle: regelmäßige Teilnahme, Referat, Diskussion und schriftliche Arbeit
Literatur zur Einführung: Konrad Paul Liessmann: Sören Kierkegaard zur Einführung. Hamburg 2006. Gerhard vom Hofe: Die Romantikkritik Sören Kierkegaards. Frankfurt am Main 1972.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M10, § 4.2.4, PP § 57.6

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36