Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
190044 SE BM 24 Bachelorarbeit I (2017S)
UN Kinderrechtskonvention - Umsetzung und Verankerung in Österreich: Bildung und Entwicklung von Kind
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Voraussetzung: positive Teilnahme am dazugehörigen Forschungspraktikum BM 23 im WS 2016.
Die Anmeldung zur LV erfolgt automatisch durch das SSC BIWI.
Die Anmeldung zur LV erfolgt automatisch durch das SSC BIWI.
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mi 01.02.2017 06:30 bis Mo 20.02.2017 09:00
- Abmeldung bis Mo 20.03.2017 09:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
- Regina Studener-Kuras
- Clarissa Pelzer (TutorIn)
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
02.03.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
09.03.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
16.03.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
23.03.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
30.03.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
06.04.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
27.04.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
04.05.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
11.05.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
18.05.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
01.06.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
08.06.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
22.06.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Donnerstag
29.06.
13:15 - 14:45
Seminarraum 1 Sensengasse 3a 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die UN-Kinderrrechtskonvention ist von der österreichischen Regierung anerkannt und ratifiziert. Kinder und Jugendliche kommen im Laufe ihrer Biographien in unterschiedlichen Kontexten mit Gesetz und Behörden in Kontakt. Dies betrifft beispielsweise die Thematik von Pflegschaftsverfahren, familiengerichtlichen Angelegenheiten bzw. auch Jugendliche welche straffällig geworden sind. In den Tätigkeitsfeldern der Familiengerichtshilfe, des Kinderbeistands, der Jugendgerichtsbarkeit bzw. der Erziehungsberatung steht die Unterstützung von Entwicklungsbedürfnissen und Lebenssituation der Kinder im Vordergrund. Die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Tätigkeitsfelder aus pädagogischer Perspektive steht weitgehend noch aus.Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.Welche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen Kinder wenn sie in Pflegschaftsverfahren involviert sind? In welcher Form können Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtsbarkeit unterstützt werden? Inwiefern kann in diesen Tätigkeitsfeldern dazu beigetragen werden die Verarbeitung belastender Erfahrungen der Kinder zu erleichtern? Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fragestellungen soll die Verbindung zu der UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
kontinuierliche Anwesenheit im Seminar, verpflichtende Absolvierung von Praktika/Hospitationen, kurze Präsentationen im Seminar, Abgabe eines Exposés für die Bachelorarbeit, Abgabe der Bachelorarbeit
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Die begonnene Literaturliste aus dem Forschungspraktikum wird erweitert und neue Literatur im Seminar bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BM 24
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36