190167 PS BM 17 Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und Therapie (2015W)
Behindertenrecht und Behindertenpolitik in Österreich im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 28.09.2015 15:00 bis Fr 02.10.2015 09:00
- Abmeldung bis Fr 16.10.2015 09:00
Details
max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Exkursion: 20. Jänner 2016 15.00 - 18.30 Uhr
- Freitag 16.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 Sensengasse 3a 1.OG
- Freitag 13.11. 15:00 - 18:30 Hörsaal 1 Sensengasse 3a 1.OG
- Freitag 04.12. 15:00 - 18:30 Hörsaal 1 Sensengasse 3a 1.OG
- Freitag 18.12. 15:00 - 18:30 Hörsaal 1 Sensengasse 3a 1.OG
- Freitag 29.01. 15:00 - 18:30 Hörsaal 1 Sensengasse 3a 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BM 17
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:37
Besondere Bedeutung hat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit dem Grundsatz 'nothing about us without us'. Hier soll vor allem aufgezeigt werden, welchen Paradigmenwechsel die Konvention bedeutet (6). Für Österreich bedeutet die Konvention einerseits formale Anforderungen, andererseits muss die österreichische Behindertenpolitik vor dem Hintergrund der Konvention auch kritisch gesehen werden (7). Schließlich war die UN-Konvention der Anlass für den Nationalen Aktionsplan Behinderung (8) und die österreichische Staatenprüfung (9).