Universität Wien

190276 SE BM 24 Bachelorarbeit I (2018S)

Medienpädagogik - Medienkompetenz

10.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzung: positive Teilnahme am dazugehörigen Forschungspraktikum BM 23 im WS 2017.

Die Anmeldung zur LV erfolgt automatisch durch das SSC BIWI.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 07.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 14.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 21.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 11.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 18.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 25.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 02.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 09.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 16.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 23.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 30.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 06.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 13.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 20.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
Mittwoch 27.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel des Seminars ist es, die Fähigkeit zur medienpädagogischen Interpretation erhobener Daten zu vermitteln und fir Formulierung einer wissenschaftlichen Arbeit zu begleiten. Dazu werden medienpädagogische Theorien erarbeitet, die vorhandenen Daten interpretiert und Texte erarbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für einen erfolgreichen Abschluss des Seminars ist die regelmäßige Teilnahme (max. zwei Fehltermine) erforderlich. Erwartet wird eine kurze Präsentation des bearbeiteten Themas in der Gruppe (20%) und die Anfertigung einer Bachelorarbeit (80%).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit soll eine angemessene Länge aufweisen. Beurteilt wird, ob in der Arbeit Erkenntnisse, die durch die selbständigen Bearbeitung einer Fragestellung mit den im Studium vermittelten Kenntnissen und Methoden gewonnenen wurden, schriftlich nach anerkannten wissenschaftlichen Regeln dargestellt werden. Kriterien sind die äußere Form der Arbeit (Befolgung der geltenden sprachlichen Regeln, Inhaltsverzeichnis, Einteilung in Abschnitte, Zwischenüberschriften, Zitiertechnik), die Abgrenzung des Gegenstands der Arbeit, die Aufgliederung des Gegenstandes, die Umsetzung der Aufgliederung in den Aufbau der Arbeit, die Begründung der Fragestellung, die Darstellung der Forschungsmethode, die Anwendung der Forschungsmethode, die Stringenz der Argumentation in den einzelnen Kapiteln, die Definition von und der Umgang mit verwendeten Begriffen, die Zusammenfassung der Kapitelergebnisse, der Umfang der verwendeten Fachliteratur, der Umgang mit Zitaten, das Referieren vorliegender Theoreme, die kritische Auseinandersetzung mit vorliegenden Arbeiten, die Begründung eigener Aussagen, die Zusammenfassung der Ergebnisse und die Eigenständigkeit der aus den Befunden gewonnenen Schlussfolgerungen.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BM 24

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:37