200090 VO Psychologische Diagnostik II (2008W)
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Voraussetzungen: 1. Studienabschnitt; Besuch der VO ¿Psychologische Diagnostik I¿ und ¿Übungen zur Psychologischen Diagnostik I¿. Für zusätzliche Informationen siehe Homepage http://psychologie.univie.ac.at./diagnostik.
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Freitag 30.01.2009
- Donnerstag 26.03.2009
- Donnerstag 26.03.2009
- Dienstag 12.05.2009
- Dienstag 23.06.2009
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 08.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 15.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 22.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 29.10. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 05.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 12.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 19.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 26.11. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 03.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 10.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 17.12. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 07.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 14.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 21.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
- Mittwoch 28.01. 18:00 - 20:00 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Kreativitätsdiagnostik, Lernfähigkeitsdiagnostik, Interessensdiagnostik; Persönlichkeitsfragebogen, Objektive Persönlichkeitstests. Projektive Verfahren; Systematische Verhaltensbeobachtung; Exploration. Gruppendiagnostische Verfahren; Soziale Intelligenztests. Computerdiagnostik.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Qualitätsprofil für Psychologen/innen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die "Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen" (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)
- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)
- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung
- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des "state of the art")
- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)
- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)
- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)
- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)
- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)
- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)
- Kenntnis der Bildungsinstitutionen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)
- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)
- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln der Gesprächsführung in Bezug auf die "Sammlung der typischerweise mit dem gegebenen Sachverhalt in Verbindung stehenden Informationen" (u.a. Projektion, Gegenübertragung, Reaktanz)
- Fertigkeit, umgangssprachliche formulierte Fragestellungen (Untersuchungsanlässe; Aufträge) in psychologische Fragen umzuformulieren (Herausarbeiten eindeutig beantwortbarer diagnostischer Fragestellungen mit Hilfe entscheidungsorientierter Gesprächsführung)
- Fertigkeit, je diagnostischer Fragestellung ein Anforderungsprofil auszuarbeiten
- Verfügbarkeit eines Kompendiums allgemeiner Bedingungszusammenhänge möglicher, den Untersuchungsanlass (mit-) beeinflussender Faktoren zur dementsprechenden Hypothesenbildung und -abklärung
- Detailkenntnisse von psychologisch-diagnostischen Verfahren (z.B. Tests) des Standardinventars der Psychologischen Diagnostik (Beherrschen des "state of the art")
- Qualifikation zur selbständigen Kompetenzgewinnung in der Anwendung neuer bzw. spezieller psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Beherrschung der wissenschaftlich fundierten Richtlinien bei der Beurteilung der Qualität psychologisch-diagnostischer Verfahren (z.B. Tests)
- Ansprechende Routine in der Administration psychologisch-diagnostischer Verfahren (Einzeltestung; Gruppentestung; Computerdiagnostik)
- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingung psychologischen Diagnostizierens (z.B. Datenschutz; ethische Richtlinien der Berufsverbände; Psychologengesetz; allgemeine Grundlagen der Zivil- und Strafprozessordnung; Familienrecht)
- Kenntnis spezieller Testbedingungen spezieller Populationen (z.B. Mangel an objektivem Aufgabenbewusstsein bei Kleinkindern; Simulantenphänomen)
- Objektivität in der Darstellung von Ergebnissen (strikte Trennung zur Interpretation)
- Kompetenz in der Interpretation psychologisch-diagnostischer Ergebnisse sowie in der Umsetzung in psychologische Fachgutachten (z.B. Integration diverser Sachverhalte und Einzelergebnisse an Hand einschlägiger wissenschaftlich-psychologischer Theorien; Auflösen von vermeintlichen Widersprüchen in Teilergebnissen)
- Kenntnis der psychohygienischen Versorgungsinstitutionen samt deren Angeboten in bezug auf insbesondere psychologische Behandlungsmöglichkeiten (inklusive Kenntnis der verschiedenen Konzepte der einschlägigen Psychotherapieschulen)
- Kenntnis der Bildungsinstitutionen
- Profunde Kenntnis über Konzepte und Regeln in der Präsentation (Gesprächsführung) psychologisch-diagnostischer Ergebnisse (z.B. Übermittlung von Katastrophennachrichten)
- Kompetenz zur adressatengemäßen Diktion in der Abfassung von psychologischen Gutachten (z.B. sachliche Umschreibung von Fachtermini)
- Kompetenz zur Abfassung psychologischer Gutachten in einer Art und Weise, dass die Fragestellung eindeutig beantwortet wird, ein Maßnahmenvorschlag getroffen wird und die getroffenen Schlussfolgerungen für Fachkolleg(inn)en nachvollziehbar sind.
Prüfungsstoff
Frontalunterricht mit Demonstrationen (Video/PC)
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
22200
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:37