Universität Wien

210015 PS D6: Politikfeldanalyse und Rechtsinstitute (2006S)

Politikfeldanalyse und Rechtsinstitute (D6)

0.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Erstmals am: 9.3.2006 Do 11:30-13:00 Hs. 23 HG
Erreichbarkeit: karl.ucakar@univie.ac.at, Tel. 01-4277-49704,Sprechstunde: Donnerstag, 16:00-17:00 Uhr.

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 16.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 23.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 30.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 06.04. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 27.04. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 04.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 11.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 18.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 01.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 08.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 22.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Donnerstag 29.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Unter einem Rechtsinstitut versteht man die Gesamtheit aller Bestimmungen die ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder einen Lebenssachverhalt regelt. Bekannte Rechtsinstitute sind z.B. Eigentum, Ehe, Vertrag, Erbrecht aber auch die politischen Partizipationsrechte. Auf Grund der Bedeutung mancher Rechtsinstitute ist ihr Bestand verfassungsgesetzlich garantiert, zum Beispiel das Eigentum oder das Wahlrecht. Die Gesamtheit der eine Gesellschaft regelnden Rechtsinstitute ist deren Rechtsordnung.
Der Begriff des Rechtsinstituts ist gut dafür geeignet, die Zusammenhänge der einzelnen Rechtsnormen in ihrer gesellschaftlichen Funktion zu begreifen und zu beschreiben.
Das Proseminar setzt sich vor allem mit den Rechtsinstituten des öffentlichen Rechts auseinander.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltung: Mitarbeit, Thesenpapier, Referat, Proseminararbeit (Einzel- oder Gruppenarbeit).

Literatur

Dachs Herbert u.a. (Hg.), Handbuch des politischen Systems Österreichs, 4. Auflage Abschnitt II Kap. 1 und 2, Abschnitt III Kap. 1
Weitere Angaben im Proseminar nach Maßgabe der behandelten Rechtsinstiute.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 15.10.2021 00:21