Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
210085 SE BAK18 SE Bachelorseminar (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 00:00 bis Mo 26.09.2016 08:00
- Anmeldung von Mo 10.10.2016 08:00 bis Fr 14.10.2016 08:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 20.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 27.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 03.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 10.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 17.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 24.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 01.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 15.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 12.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 19.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
- Donnerstag 26.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 1 (S1), NIG 2. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Art der Leistungskontrolle: Basis der Benotung: Konzept 5%, Thesenpapier 5%, Mitarbeit 10%, Referat 30%, Schriftliche Arbeit 50%. Die schriftliche Arbeit muss bis spätestens 15. 2. 2017 abgegeben werden. Für eine positive Note ist die Erfüllung der Anforderungen zu 60 % erforderlich.
Wer öfter als 2-mal abwesend ist, kann das Seminar nicht positiv abschließen.
Wer öfter als 2-mal abwesend ist, kann das Seminar nicht positiv abschließen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel des Kurses ist die Befähigung der Studierenden zum wissenschaftlichen Arbeiten und insbesondere zur Erstellung einer Bachelorarbeit.
Prüfungsstoff
Aufbau des Bachelorseminars:
In der ersten Stunde werden von den Studierenden die gewünschten Themen besprochen.
In der zweiten Stunde werden die Themen festgelegt und koordiniert.
Weiterer Ablauf:
Kurzvorträge und Diskussion der Konzepte:
Besprechung von Problemen der Methodenwahl, Recherche, Literatur etc.
Zwei Tage vor den Konzeptbesprechungen müssen die schriftlichen Konzepte der Referate bzw. Bachelorarbeiten an karl.ucakar@univie.ac.at geschickt werden.
Ein Konzept muss mindestens den geplanten Aufbau der Bachelorarbeit, mindestens eine Forschungsfrage und Literatur- bzw. Quellenhinweise enthalten.
Diskussion der relevanten Literatur.
Referate mit Diskussion zur Entstehung und dem Ergebnis der Bachelorarbeit.
Thesenpapiere sind spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Referatstermin an
karl.ucakar@univie.ac.at zu schicken. Die Thesenpapiere werden am Institut vervielfältigt.
Die Bachelorarbeiten sollen im Idealfall am Ende des Semesters,
spätestens aber am 15. Februar 2017 fertig sein.
In der ersten Stunde werden von den Studierenden die gewünschten Themen besprochen.
In der zweiten Stunde werden die Themen festgelegt und koordiniert.
Weiterer Ablauf:
Kurzvorträge und Diskussion der Konzepte:
Besprechung von Problemen der Methodenwahl, Recherche, Literatur etc.
Zwei Tage vor den Konzeptbesprechungen müssen die schriftlichen Konzepte der Referate bzw. Bachelorarbeiten an karl.ucakar@univie.ac.at geschickt werden.
Ein Konzept muss mindestens den geplanten Aufbau der Bachelorarbeit, mindestens eine Forschungsfrage und Literatur- bzw. Quellenhinweise enthalten.
Diskussion der relevanten Literatur.
Referate mit Diskussion zur Entstehung und dem Ergebnis der Bachelorarbeit.
Thesenpapiere sind spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Referatstermin an
karl.ucakar@univie.ac.at zu schicken. Die Thesenpapiere werden am Institut vervielfältigt.
Die Bachelorarbeiten sollen im Idealfall am Ende des Semesters,
spätestens aber am 15. Februar 2017 fertig sein.
Literatur
Literaturhinweis:Ehs Tamara, Gschiegl Stefan, Ucakar Karl, Welan Manfried (Hg.) (2012),
Politik und Recht. Spannungsfelder der Gesellschaft. Wien.
Darin:
Stefan Gschiegl: Von den sozialen Implikationen, gesellschaftlichen Funktionen und dem Gerechtigkeitsbezug des Rechts
Theo Öhlinger: Verfassung und Verfassungsrecht zwischen Politik und Recht
Bernd-Christian Funk: Grund- und Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen Politik und Recht
Karl Ucakar: Politik und Wahlrecht zwischen Partizipation und Legitimation
Christoph Konrath: Parlamentarismus zwischen Recht und Politik
Maria Berger: Der EuGH und seine Rechtsprechung zwischen Politik und Recht
Barbara Prainsack: Die Wissenschaft des „Lebens an sich“ - zwischen Politik und Recht.Dachs, Herbert et al. (Hg.) (2006).
Politik in Österreich. Das Handbuch. Wien.
Politik und Recht. Spannungsfelder der Gesellschaft. Wien.
Darin:
Stefan Gschiegl: Von den sozialen Implikationen, gesellschaftlichen Funktionen und dem Gerechtigkeitsbezug des Rechts
Theo Öhlinger: Verfassung und Verfassungsrecht zwischen Politik und Recht
Bernd-Christian Funk: Grund- und Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen Politik und Recht
Karl Ucakar: Politik und Wahlrecht zwischen Partizipation und Legitimation
Christoph Konrath: Parlamentarismus zwischen Recht und Politik
Maria Berger: Der EuGH und seine Rechtsprechung zwischen Politik und Recht
Barbara Prainsack: Die Wissenschaft des „Lebens an sich“ - zwischen Politik und Recht.Dachs, Herbert et al. (Hg.) (2006).
Politik in Österreich. Das Handbuch. Wien.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
Österreichisches Politisches System, insbesondere Demokratie und Verfassung, Parlamentarismus, Wahlrecht, Politische Parteien.
Politische Theorie, insbesondere Staatstheorien und Rechtstheorien.