Universität Wien

210104 SE BAK18: Bachelorseminar (2021S)

12.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

Die Lehre wird im SoSe 2021 zu Beginn voraussichtlich digital stattfinden. Je nach Lage wird auf hybride oder Vor-Ort-Lehre umgestellt. Die Lehrenden werden die konkrete Organisationsform und Lehrmethodik auf ufind und Moodle bekannt geben, wobei auch mit kurzfristigen Änderungen gerechnet werden muss.

Eine Anmeldung über u:space innerhalb der Anmeldephase ist erforderlich! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung.

Achten Sie auf die Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis und die korrekte Anwendung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens.
Plagiierte und erschlichene Teilleistungen führen zur Nichtbewertung der Lehrveranstaltung (Eintragung eines 'X' im Sammelzeugnis).
Die Lehrveranstaltungsleitung kann Studierende zu einem notenrelevanten Gespräch über erbrachte Teilleistungen einladen.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 09.03. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 23.03. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 20.04. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 04.05. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 18.05. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 01.06. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 15.06. 16:45 - 20:00 Digital
  • Dienstag 29.06. 16:45 - 20:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel des Bachelorseminars ist das selbstständige Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Dies umfasst die Entwicklung eines wissenschaftlichen Forschungskonzepts, der eigenständigen empirischen Datenerhebung und/oder -auswertung, sowie die Verschriftlichung einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelorarbeit). Im Bachelorseminar werden die Studierenden eine Fragestellung und ein Forschungskonzept erarbeiten und diese im Seminar diskutieren.
Thematisch sollten die in diesem Seminar bearbeiteten Fragestellungen in folgenden Bereichen liegen:
Politische Partizipation, Zivilgesellschaft, politische Sozialisation, politische Kultur, Zentral- und Osteuropa, Europäische Integration, Transformations- und Demokratisierungsprozesse.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie finden alle Sitzungen online statt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Abgabe und Präsentation eines Forschungskonzepts, Abgabe von Reviews (Peer-Feedback), eines Fortschrittsberichts und der Bachelorarbeit
- Letztmöglicher Abgabetermin der BA-Arbeit: 30. September 2021

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Verfassen einer Bachelorarbeit, 10.000 Wörter/ ca. 30 Seiten (+/- 10 Prozent) (60%)
- Abgabe des Forschungskonzepts und des Fortschrittsberichts, inkl. Präsentationen (30%)
- aktive Teilnahme an Peer-Feedback (10%)
- Anwesenheitspflicht: das Fehlen in einer Doppelstunde ist erlaubt

Alle Teilleistungen müssen positiv absolviert werden.
Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll). Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Zur Überprüfung der Abschlussarbeiten wird die Plagiatsprüfungssoftware „Turnitin“ der Universität Wien verwendet. Ein Plagiat wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:19