210127 SE M11: SE Forschungspraktikum (2016W)
FOP Vergangenheitspolitik
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. SeptemberDie Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 00:00 bis Mo 26.09.2016 08:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Mittwoch, 16.00-19.30, FOP in der Pramergasse
Beginn: 12.10.2016
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist die regelmäßige Teilnahme am Seminar (4 entschuldigte Fehlstunden sind möglich). Mindestanforderung für eine positive Beurteilung sind die Bearbeitung und Diskussion von Pflichtlektüre nach Vorgaben der LV-Leitung (20 Punkte), das eigenständige Erheben von Daten und ihrer Präsentation zu einem Thema in Absprache mit der LV-Leitung (40 Punkte) und das Verfassen einer entsprechenden Seminararbeit (40 Punkte). Für eine positive Beurteilung sind mindestens 55 Punkte zu erreichen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden erarbeiten empirische Studien zu Fallbeispielen, die von der LV-Leitung angeboten werden. Die Studierenden lernen die Arbeit in Archiven (Wiener Stadt- und Landesarchiv, DÖW u.a.), den Umgang mit und die Einordnung von juristischen Dokumenten (Quellenkritik) sowie deren Interpretation im Kontext politikwissenschaftlicher Fragestellungen.
Prüfungsstoff
Literatur
Albrich,Thomas / Winfried R. Garscha /Martin F. Polaschek (Hg.) (2006): Holocaust und Kriegsverbrechen vor Gericht. Der Fall Österreich, Innsbruck; Garscha, Winfried R. (2000): Entnazifizierung und gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen, in: Emmerich Tálos u. .a. (Hg.), NS-Herrschaft in Österreich. Ein Handbuch, Wien, S. 852-883; Kuretsidis-Haider, Claudia / Winfried R. Garscha (Hg.) (1998): Keine Abrechnung. NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945, Leipzig, Wien; Frei, Norbert (Hg.) (2006): Transnationale Vergangenheitspolitik : der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, Göttingen; Manoschek, Walter (2015): »Dann bin ich ja ein Mörder!« Adolf Storms und das Massaker an Juden in Deutsch Schützen, Göttingen; Rettl, Lisa/Pirker, Peter (2010): Ich war mit Freuden dabei!: Der KZ-Arzt Sigbert Ramsauer - Eine österreichische Geschichte, Wien.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
Nach einer Einführung in die historischen Voraussetzungen, den Kontext der internationaler Politik und des Völkerrechts werden zentrale Begriffe der Forschung (Transitional Justice, Vergangenheitspolitik u. a.) und methodische Fragen (Quellenlage, Quellenkritik, Archivarbeit, Interpretation juristischer Dokumente u. a.) besprochen. Das FOP wird durch Impulsreferate von Gastvortragenden zu rechts- und erinnerungspolitischen Aspekten unterstützt. Zudem sind Exkursionen (Gedenkkomplex NS-Justiz, Landesgericht Wien) vorgesehen.