Universität Wien

210148 SE M7 b: SpezialisierungsSE Staatstätigkeit, Policy- und Governanceanalysen (2016W)

Transitional Justice in vergleichender Perspektive Gesundheitspolitik

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die selbstständige Anmeldung innerhalb der Anmeldephase zu Semesterbeginn ist für die Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung verpflichtend! Eine nachträgliche Anmeldung ist NICHT möglich.
Anwesenheitspflicht in der ersten LV-Einheit: Studierende, die der ersten Einheit unentschuldigt fern bleiben, verlieren ihren Platz in der Lehrveranstaltung, und Studierende von der Warteliste können nachrücken.

Nach der ab Oktober 2015 geltenden Satzung der Universität Wien gibt es neue letztmögliche Abgabefristen für Seminararbeiten falls Lehrveranstaltungsleiter keine kürzeren Fristen bekannt geben.

Wintersemester der 30.April
Sommersemester der 30. September

Die Lehrveranstaltungsleitung kann im Einzelfall entscheiden, ob ein Gespräch zur Arbeit erforderlich ist. Das Gespräch ist notenrelevant und ist zu dokumentieren (Prüfungsprotokoll).
Stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass der/die Studierende über die Inhalte des schriftlichen Beitrags keine oder ungenügend Auskünfte geben kann, ist die Seminararbeit (=Teilleistung) negativ zu bewerten. Gibt der/die Studierende zu, dass die Arbeit nicht selbst verfasst wurde, ist die Lehrveranstaltung mit einem "X" zu bewerten ("Nichtbeurteilung wegen unerlaubter Hilfsmittel").

Plagiate
Ein Plagiat ist die bewusste und unrechtmäßige Übernahme von fremdem geistigem Eigentum; der/die AutorIn verwendet ganz oder teilweisefremde Werke in einem eigenen Werk, ohne die Quelle anzugeben. Dies wird im Sammelzeugnis mit einem X gekennzeichnet und mit folgendem Zusatz versehen. Nicht beurteilte und nichtige Prüfungen: Gemäß § 74 ist die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung oder die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde (N), Gemäß § 13 (7) des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien sind Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, nicht zu beurteilen (X).

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 03.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 10.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 17.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 24.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 31.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 07.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 14.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 21.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 28.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 05.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 12.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 09.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 16.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 23.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock
Montag 30.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 3 (H3), NIG 2. Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Idee, dass Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht ungestraft bleiben dürfen war eine historische Antwort auf die Verbrechen des Nationalsozialismus, ebenso wie die Idee, dass die Opfer gegenüber den Verantwortlichen einen Anspruch auf Entschädigung haben. Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und das Luxemburger Ab¬kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel können als Prototypen dessen verstanden werden, was heute als Transitional Justice (TJ) bezeichnet wird. Dazu gehören vor allem Strafprozesse gegen die Verantwortlichen, Wahrheitskommissionen, Entschädigungs¬programme, politische Entschuldigungen und öffentliche Gedenkrituale.
Das Konzept Transitional Justice enthält einerseits einen Bezug auf Gesellschaften im Übergang von einem autoritären, autokratischen und repressiven System und/oder einer Situation des Bürgerkriegs zu einem demokratischen System (Transition), andererseits einen Bezug auf Praktiken und Institutionen der Aufarbeitung und Wiedergutmachung von schwerem Unrecht in der Vergangenheit (Justice). Und schließlich impliziert das Konzept die Vorstellung, dass Strafprozesse, Reparationen, Wahrheitskommissionen und verwandte Praktiken dazu beitragen können, Demokratie, Stabilität und womöglich Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit zu befördern. Das Konzept Transitional Justice ist allerdings, wie alle wichtigen politischen Konzepte, umstritten. Kritisiert wird u.a. die darin enthaltene Annahme, dass die verschiedenen Ziele widerspruchslos miteinander harmonieren. Ob dem so ist, welche Ziele genau auf welche Weise verfolgt werden, ob sie sich wechselseitig befördern oder miteinander konkurrieren, wessen Prioritätensetzung sie ausdrücken und welche sozialen Machtverhältnisse sich darin ausdrücken, sind Fragen, die nur empirisch beantwortet werden können. Dabei ist eine vergleichende Perspektive hilfreich, da nur so ein Sinn für den Kontext, die Geschichte, die breite Vielfalt möglicher Konflikte und die verschiedenen möglichen Umgangsweisen damit entwickelt und gleichzeitig aus der Verschiedenheit von Erfahrungen gelernt werden kann.
In dieser LV werden wir uns vor allem mit Wahrheitskommissionen, Entschädigungspro-grammen und politischen Entschuldigungen befassen und anhand konkreter Konfliktfälle und in vergleichender Perspektive die Hintergründe und Dynamiken und das Veränderungs-potential dieser Praktiken und Institutionen betrachten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

aktive Diskussionsteilnahme auf Basis der Texte einschließlich eines Impulsreferats mit Handout zu einem der Texte (20%);
Erarbeitung und Präsentation einer Fallstudie mit ppt und Handout (2-3 S.) allein oder in Gruppen von 2-3 Personen (20%);
fristgerechte Abgabe einer Rezension zu einem Buch im Themenfeld des Kurses (800 - 1.000 Wörter) bis zum 12. Dez. 2016 (20%);
termingerechte Abgabe einer schriftlichen Hausarbeit in Einzelarbeit (10-12 S., abzugeben bis 14. Februar 2017) zu einem selbst gewählten Thema im Bereich Transitional Justice, in der eine vergleichende Perspektive sinnvoll eingesetzt wird. Das Thema der Hausarbeit kann mit dem Thema der Präsentation übereinstimmen, muss es aber nicht (40% der Note).
Bei mehr als 20% Fehlzeit wird der Kurs nicht anerkannt. Die Fähigkeit und Bereitschaft, englischsprachige Literatur zu bearbeiten wird vorausgesetzt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Literatur zur Vorbereitung:
Domingo, Pilar 2012: Dealing with legacies of violence: transitional justice and governance transitions. Overseas Development Institute. Online at http://www.odi.org.uk/sites/odi.org.uk/files/odi-assets/publications-opinion-files/7686.pdf

Minow, Martha 1998: Between Vengeance and Forgiveness: Facing History after Genocide and Mass Violence. Boston: Beacon Press.

Weitere Literatur wird zu Beginn des Semesters auf moodle hochgeladen.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38