Universität Wien

210234 SE G4, G10, Diss: FoSe: Polit.feldanalyse+Rechtsinst. (2007S)

FoSe: Politikfeldanalyse und Rechtsinstitute (G4/G10/Diss)

8.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 21 - Politikwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Erreichbarkeit (Sprechstunde, Telefon, Mail):
karl.ucakar@univie.ac.at,
Tel. 01-4277-49704,
Sprechstunde: Donnerstag, 16:00-17:00 Uhr.
Studienassistent: Mag. Stefan Gschiegl stefan.gschiegl@univie.ac.at

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 15.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 22.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 29.03. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 19.04. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 26.04. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 03.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 10.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 24.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 31.05. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 14.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 21.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 28.06. 11:30 - 13:00 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Programm und Inhalt:
Unter einem Rechtsinstitut versteht man die Gesamtheit aller Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, öffentlichrechtliche Verträge ....) die ein bestimmtes Rechtsverhältnis oder einen Lebenssachverhalt regelt. Bekannte Rechtsinstitute sind z.B. Eigentum, Ehe, Vertrag, Erbrecht aber auch die politischen Partizipationsrechte.
Auf Grund der Bedeutung mancher Rechtsinstitute ist ihr Bestand verfassungsgesetzlich garantiert, zum Beispiel das Eigentum oder das Wahlrecht. Die Gesamtheit der eine Gesellschaft regelnden Rechtsinstitute ist deren Rechtsordnung.
Das Seminar setzt sich mit den Rechtsinstituten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts auseinander, wobei sich zeigen wird, dass zwischen diesen beiden Rechtsbereichen in modernen Rechtsordnungen keine eindeutige Grenze gezogen werden kann. Darüber hinaus haben sich im Lauf der Entwicklung starke Verbindungen zwischen wichtigen Rechtsinstituten entwickelt, wie z.B. zwischen Eigentumsrecht und Arbeitsrecht. Man spricht in diesen Fällen von Konnexinstituten.
Themen für das Seminar ergeben sich aus beispielsweise aus folgenden Rechtsinstituten:
Öffentliches Recht: Wahlrecht, Pressefreiheit, Freies Mandat, Menschenrechte, Legalitätsprinzip, Parteien, Versammlungsfreiheit, Steuerrecht, Strafrecht, Religionsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Staatsbürgerschaftsrecht ¿
Privatrecht: Eigentum, Ehe, Vertrag, Erbrecht, Familienrecht¿
Konnexinstitute: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz, Streikrecht ¿

Forschungsfragen sollen sich beziehen auf:
Gesellschaftliche Entstehungsgründe und Entstehungsbedingungen
Funktionswandel in der gesellschaftlichen Entwicklung
Aktuelle gesellschaftliche und politische Bedeutung
Besonderes Interesse soll also in den Referaten und den Seminararbeiten auf die Einflüsse der einzelnen Rechtsinstitute auf die Entwicklung und die Struktur der Gesellschaft gelegt werden.

Zur Vorgangsweise und Beurteilungsmaßstäbe:
In der ersten Stunde werden die Themen eingeteilt.
In der 2. Stunde werden die Themen festgelegt und koordiniert.
Zwei Tage vor den Konzeptbesprechungen müssen die schriftlichen Konzepte der Referate bzw. Seminararbeiten an karl.ucakar@univie.ac.at geschickt werden.
Ein Konzept muss mindestens den geplanten Aufbau der Seminararbeit, eine Forschungsfrage und Literatur- bzw. Quellenhinweise enthalten.
Die Thesenpapiere und die Seminararbeiten sind spätestens zwei Tage vor dem Referatstermin an karl.ucakar@univie.ac.at zu schicken. Die Thesenpapiere werden von mir vervielfältigt.
In den Plenarsitzungen werden Arbeiten vorgetragen und diskutiert.
Wer öfter als 2-mal abwesend ist, kann das Seminar nicht positiv ab-schließen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab


Der Begriff des Rechtsinstituts ist gut dafür geeignet, die Zusammenhänge der einzelnen Rechtsnormen in ihrer gesellschaftlichen Funktion zu begreifen und zu beschreiben.

Prüfungsstoff

Literatur

Literatur:
Renner, Karl, Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion, Wien 1965, Nachdruck der Ausgabe 1929.
Horster, Detlef, Rechtsphilosophie, Hamburg 2002.
Radbruch, Gustav: Rechtsphilosophie, Studienausgabe, 2. Aufl., Hei-delberg 2003.
Weitere Literatur richtet sich nach den zu behandelnden Rechtsinstitu-ten.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 15.10.2021 00:22