210251 SE G4, G10, Diss: Forschungsseminar Politikfeldanalyse und Rechtsinstitute (2007W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Erreichbarkeit:
karl.ucakar@univie.ac.at, Tel. 01-4277-49704, Sprechstunde: Donnerstag, 16:00-17:00 Uhr.
karl.ucakar@univie.ac.at, Tel. 01-4277-49704, Sprechstunde: Donnerstag, 16:00-17:00 Uhr.
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 11.10. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 18.10. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 25.10. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 08.11. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 15.11. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 22.11. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 29.11. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 06.12. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 13.12. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 10.01. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 17.01. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 24.01. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
- Donnerstag 31.01. 13:00 - 14:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziele: Der Begriff des Rechtsinstituts ist gut dafür geeignet, die Zusammenhänge der einzelnen Rechtsnormen in ihrer gesellschaftlichen Funktion zu begreifen und zu beschreiben.Forschungsfragen sollen sich beziehen auf:
Gesellschaftliche Entstehungsgründe und Entstehungsbedingungen
Funktionswandel in der gesellschaftlichen Entwicklung
Aktuelle gesellschaftliche und politische Bedeutung
Besonderes Interesse soll also in den Referaten und den Seminarar-beiten auf die Einflüsse der einzelnen Rechtsinstitute auf die Entwick-lung und die Struktur der Gesellschaft gelegt werden.
Gesellschaftliche Entstehungsgründe und Entstehungsbedingungen
Funktionswandel in der gesellschaftlichen Entwicklung
Aktuelle gesellschaftliche und politische Bedeutung
Besonderes Interesse soll also in den Referaten und den Seminarar-beiten auf die Einflüsse der einzelnen Rechtsinstitute auf die Entwick-lung und die Struktur der Gesellschaft gelegt werden.
Prüfungsstoff
Zur Vorgangsweise:
In den Themenbesprechungen sind schriftliche Konzepte der Gruppen- oder Einzelarbeiten vorzulegen, die besprochen werden. Thesenpapiere werden spätestens zwei Tage vor dem Referatstermin per E-Mail an karl.ucakar@univie.ac.at geschickt und von mir vervielfältigt.
Die Seminararbeiten sind grundsätzlich vor dem Referat ebenso per E-Mail so rechtzeitig an mich zu schicken, dass noch vor dem Referat eine diesbezügliche Besprechung stattfinden kann.
In den Plenarsitzungen werden Arbeiten vorgetragen und diskutiert.
Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltung sind: Mitarbeit, Thesen-papier, Referat und Seminararbeit.
Themen für das Seminar ergeben sich aus beispielsweise aus folgenden Rechtsinstituten:
Öffentliches Recht: Wahlrecht, Pressefreiheit, Freies Mandat, Menschenrechte, Legalitätsprinzip, Parteien, Versammlungsfreiheit, Steuerrecht, Strafrecht, Religionsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Staatsbürgerschaftsrecht ¿
Privatrecht: Eigentum, Ehe, Vertrag, Erbrecht, Familienrecht¿
Konnexinstitute: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz, Streikrecht ¿
In den Themenbesprechungen sind schriftliche Konzepte der Gruppen- oder Einzelarbeiten vorzulegen, die besprochen werden. Thesenpapiere werden spätestens zwei Tage vor dem Referatstermin per E-Mail an karl.ucakar@univie.ac.at geschickt und von mir vervielfältigt.
Die Seminararbeiten sind grundsätzlich vor dem Referat ebenso per E-Mail so rechtzeitig an mich zu schicken, dass noch vor dem Referat eine diesbezügliche Besprechung stattfinden kann.
In den Plenarsitzungen werden Arbeiten vorgetragen und diskutiert.
Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltung sind: Mitarbeit, Thesen-papier, Referat und Seminararbeit.
Themen für das Seminar ergeben sich aus beispielsweise aus folgenden Rechtsinstituten:
Öffentliches Recht: Wahlrecht, Pressefreiheit, Freies Mandat, Menschenrechte, Legalitätsprinzip, Parteien, Versammlungsfreiheit, Steuerrecht, Strafrecht, Religionsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Staatsbürgerschaftsrecht ¿
Privatrecht: Eigentum, Ehe, Vertrag, Erbrecht, Familienrecht¿
Konnexinstitute: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Konsumentenschutz, Streikrecht ¿
Literatur
Literatur:
Renner, Karl, Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion, Wien 1965, Nachdruck der Ausgabe 1929.
Horster, Detlef, Rechtsphilosophie, Hamburg 2002.
Radbruch, Gustav: Rechtsphilosophie, Studienausgabe, 2. Aufl., Heidelberg 2003.
Weitere Literatur richtet sich nach den zu behandelnden Rechtsinstituten.
Renner, Karl, Die Rechtsinstitute des Privatrechts und ihre soziale Funktion, Wien 1965, Nachdruck der Ausgabe 1929.
Horster, Detlef, Rechtsphilosophie, Hamburg 2002.
Radbruch, Gustav: Rechtsphilosophie, Studienausgabe, 2. Aufl., Heidelberg 2003.
Weitere Literatur richtet sich nach den zu behandelnden Rechtsinstituten.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 15.10.2021 00:22
Auf Grund der Bedeutung mancher Rechtsinstitute ist ihr Bestand verfassungsgesetzlich garantiert, zum Beispiel das Eigentum oder das Wahlrecht. Die Gesamtheit der eine Gesellschaft regelnden Rechtsinstitute ist deren Rechtsordnung.
Das Seminar setzt sich mit den Rechtsinstituten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts auseinander, wobei sich zeigen wird, dass zwischen diesen beiden Rechtsbereichen in modernen Rechtsordnungen keine eindeutige Grenze gezogen werden kann. Darüber hinaus haben sich im Lauf der Entwicklung starke Verbindungen zwischen wichtigen Rechtsinstituten entwickelt, wie z.B. zwischen Eigentumsrecht und Arbeitsrecht. Man spricht in diesen Fällen von Konnexinstituten.