Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
220024 VO+UE MERRE - Medien- und Rundfunkrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 20.02.2017 09:00 bis Mi 22.02.2017 18:00
- Abmeldung bis Fr 31.03.2017 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
Anwesenheit bei der ersten Vorlesung unbedingt erforderlich.
Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (= idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund)
Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (= idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund)
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 15.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 22.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 29.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 05.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 26.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 03.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 10.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 17.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 24.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 31.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 07.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 14.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 21.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Mittwoch 28.06. 15:00 - 16:30 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
1 Zwischenprüfung (ca. Mitte Semester) und
1 Abschlußprüfung
Anwesenheit bei der ersten Vorlesung unbedingt erforderlich.
Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund).
Hilfsmittel: Gesetzestext.
1 Abschlußprüfung
Anwesenheit bei der ersten Vorlesung unbedingt erforderlich.
Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund).
Hilfsmittel: Gesetzestext.
Prüfungsstoff
G. Korn, Skriptum: Einführung in das Kommunikationsrecht (7. Auflage, EUR 18,10)
Hager/Zöchbauer, Persönlichkeitsschutz im Straf- und Medienrecht4 (Verlag Medien und Recht)
Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Wettbewerbsrecht (Verlag Medien und Recht)
Holoubek/Kassai/Traimer, Grundzüge des Rechts der Massenmedien, 5. Auflage
Hager/Zöchbauer, Persönlichkeitsschutz im Straf- und Medienrecht4 (Verlag Medien und Recht)
Korn/Neumayer, Persönlichkeitsschutz im Zivil- und Wettbewerbsrecht (Verlag Medien und Recht)
Holoubek/Kassai/Traimer, Grundzüge des Rechts der Massenmedien, 5. Auflage
Gruppe 2
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Einheit am 8.6.2017 findet bereits von 13:00 Uhr bis ca 17:00 Uhr statt (Verhandlungsbeobachtung)
- Donnerstag 23.03. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 06.04. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 04.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 18.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 08.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 29.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Medienstrafrecht (Schwerpunkt), insbesondere medienrechtliches Entschädigungsverfahren und Gegendarstellungen,, zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz, Grundzüge des Urheberrechts (insbesondere Recht am eigenen Bild), Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Datenschutzgesetzes im Hinblick auf die korrekte Gestaltung und Verbreitung von Werbemaßnahmen, Grundzüge des audiovisuellen Mediendienstegesetzes und des ORF-Gesetzes. Um die Lehrveranstaltung so praxisrelevant wie möglich zu gestalten, findet eine Verhandlungsbeobachtung statt und es kommen zwei Richter und ein in dem spezifischen Bereich sehr erfahrener Journalist als Gastvortragende.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Hausübung und Test
Prüfungsstoff
Medienstrafrecht, zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht, Datenschutz, Grundzüge des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes
Information
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit in der ersten Einheit, maximal eine Fehleinheit, Abgabe der Hausübung und des Tests. Aus Hausübung und Test ergibt sich die Mindestanzahl an Punkten die für die Notenvergabe entscheidend ist. Das genaue Punktesystem wird in der ersten Einheit besprochen.
Literatur
In den Einheiten werden PPP und Gesetzestexte zur Verfügung gestellt. Weiters geeignet zur Vorbereitung: Praxiskommentar zum Mediengesetz von Röggla/Wittmann/Zöchbauer
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
Die Lehrveranstaltung beginnt mit einer systematischen Darstellung des Gegendarstellungsrechtes. Im Anschluss daran folgt ein kurzer Überblick über das Ehrenstrafrecht, soweit dies von medialer Relevanz ist. Im Anschluss daran werden die zivilrechtlichen Ansprüche wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Menschen durch Medien behandelt (insb. Höchstpersönlicher Lebensbereich, Identitätsschutz, Schutz der Unschuldsvermutung). Vorrangig werden die im Mediengesetz selbst geregelten Ansprüche behandelt, soweit es die verbleibende Zeit erlaubt, werden auch in anderen Gesetzen (Urheberrechtsgesetz und ABGB) geregelte Ansprüche behandelt.Vermittlung der Grundzüge des Gegendarstellungsrechtes und des Schutzes der Persönlichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Ehrenstrafrechtes. Es soll das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und Persönlichkeitsschutz dargestellt und künftigen Journalisten vermittelt werden, wie medienrechtliche Sanktionen durch eine korrekte Berichterstattung verhindert werden können.