220049 VO+UE URRE - Urheber- und Wettbewerbsrecht (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 21.09.2015 09:00 bis Mi 23.09.2015 18:00
- Abmeldung bis Sa 31.10.2015 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Exkursion zum OGH (ohne Anwesenheitspflicht): Donnerstag, 14. Jänner 2016, 17 bis 18:30 Uhr (1010 Wien, Schmerlingplatz 11) - gemeinsam mit der parallelen URRE-LV von Limberger/Haller
- Dienstag 13.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 20.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 27.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 03.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 10.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 17.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 24.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 01.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 15.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 12.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 19.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 26.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Prüfung in der Mitte des Semesters (ohne Unterlagen): 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
positive Note ab 22 Punkten (von 40 möglichen) bei regelmäßiger Anwesenheit (einmaliges Fehlen unbedenklich; das Versäumen jedes weiteren regulären LV-Termins bedarf einer urkundlichen Rechtfertigung, z. B. durch ein Schreiben eines Arztes oder Arbeitgebers)
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
positive Note ab 22 Punkten (von 40 möglichen) bei regelmäßiger Anwesenheit (einmaliges Fehlen unbedenklich; das Versäumen jedes weiteren regulären LV-Termins bedarf einer urkundlichen Rechtfertigung, z. B. durch ein Schreiben eines Arztes oder Arbeitgebers)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die LV soll Ihr urheber- und wettbewerbsrechtliches (lauterkeitsrechtliches) Problembewusstsein schärfen und Ihnen jene rechtlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einen risikominimierenden Umgang mit geistigem Eigentum und Werbung ermöglichen. Idealerweise erspart die regelmäßige ohrale Einnahme der LV Ihnen im weiteren Leben Stress, Ärger und Kosten. Kontraindikationen sind nicht bekannt.
Prüfungsstoff
interaktiver Vortrag; beim Thema Urhebervertragsrecht auch Gruppenarbeit; Exkursion zum OGH und zu einer Gerichtsverhandlung; unter Umständen Gastvortrag
Literatur
Text des UrhG siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Gruppe 2
Herr Dr. Haller hält die erste Hälfte der Lehrveranstaltung und Frau Mag. Limberger die zweite Hälfte.
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag 14.01.2016, 17-18.30 Justizpalast OGH
- Donnerstag 29.10. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 12.11. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 26.11. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 10.12. 17:45 - 19:15 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Samstag 09.01. 10:00 - 11:30 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
- Samstag 16.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
- Samstag 23.01. 10:00 - 13:00 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Systematische Darstellung des Urheber- und Wettbewerbsrechts, erklärt mit Beispielen und anhand von GerichtsentscheidungenThemen der Lehrveranstaltung werden insbesondere sein:Urheberrecht: Einleitung, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Schutzgegenstände, Urheberschaft; Schutzdauer, Rechte des Urhebers,
Freie Werknutzungen, Verwandte Schutzrechte, Urhebervertragsrecht, Verwertungsgesellschaften, Rechtsdurchsetzung,Bildnisschutz (Recht am eigenen Bild)Wettbewerbsrecht: Überblick, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Fallprüfungsschema, ausgewählte Schwerpunkte z.B. Irreführung,
Rechtsdurchsetzung
Schutzgegenstände, Urheberschaft; Schutzdauer, Rechte des Urhebers,
Freie Werknutzungen, Verwandte Schutzrechte, Urhebervertragsrecht, Verwertungsgesellschaften, Rechtsdurchsetzung,Bildnisschutz (Recht am eigenen Bild)Wettbewerbsrecht: Überblick, Begriffsbestimmungen, Rechtsgrundlagen,
Fallprüfungsschema, ausgewählte Schwerpunkte z.B. Irreführung,
Rechtsdurchsetzung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilt wird nach einem Punktesystem. Insgesamt können Sie 40 Punkte erreichen. Der Endtest (gesamter Lernstoff) umfasst 20 Punkte, der Zwischentest 10 Punkte. Mit begleitender Mitarbeit können Sie bis zu 10 Punkte erreichen. Limit für die positive Absolvierung der LV sind 22 Punkte. Es gibt keine Mindestpunktanzahl innerhalb der einzelnen Teilleistungen. Hilfsmittel beim Zwischen- und Endtest: keine.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist das Erreichen des Punktelimits von 22 Punkten. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein Fehlen in drei Einzeleinheiten bzw. einer Doppeleinheit und einer Einzeleinheit ist gestattet (eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich). Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist erforderlich.
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist das Erreichen des Punktelimits von 22 Punkten. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein Fehlen in drei Einzeleinheiten bzw. einer Doppeleinheit und einer Einzeleinheit ist gestattet (eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich). Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Schärfen des urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen (lauterkeitsrechtlichen) Problembewußtseins. Vermittlung der rechtlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die einen risikominimierenden Umgang mit geistigem Eigentum und Werbung ermöglichen.
Prüfungsstoff
interaktiver Vortrag, Durchdenken von Fallbeispielen und Entscheidungen, Führung im OGH und Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung
Literatur
Urheberrechtsgesetz:
http://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10001848Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
https://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10002665Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
http://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10001848Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:
https://www.ris.bka.gv.at
/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10002665Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39
Zugunsten wessen und wie lange besteht Schutz?
Exkurs: Interpreten, Produzenten und andere Leistungsschutzberechtigte
Welche Rechte hat der Urheber?
Welche Nutzungen sind schon kraft Gesetzes erlaubt?
Urhebervertragsrecht (mit Besprechung von Musterverträgen)
Verwertungsgesellschaften - kollektive Rechtewahrnehmung
Darf man Briefe und Bilder von anderen Leuten veröffentlichen?
Zivil- und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung
Was gilt im Wettbewerbsrecht als unlauter?
Ist mehrdeutige, unvollständige oder marktschreierische Werbung verboten?
Irreführung als kleine Generalklausel