220049 VO+UE URRE - Urheber- und Wettbewerbsrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 10.09.2017 09:00 bis Mo 11.09.2017 09:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Besuch am Obersten Gerichtshof (OGH) am Donnerstag, dem 19. Oktober 2017, ab 16 Uhr
Ort: OGH, Schmerlingplatz 11, 1010 Wien
- Dienstag 10.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 17.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 24.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 31.10. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 07.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 14.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 21.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 28.11. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 05.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 12.12. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 09.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 16.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 23.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 30.01. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Prüfung in der Mitte des Semesters (ohne Unterlagen): 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende des Semesters (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
Prüfungsstoff
Inhalt des Vortrages und der Handzettel
Gruppe 2
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Besuch im Obersten Gerichtshof (OGH) am Donnerstag, 19.10. 16Uhr.
Ort: OGH, Schmerlingplatz 11, 1010 Wien
- Freitag 06.10. 09:45 - 14:15 Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
- Freitag 13.10. 09:45 - 12:45 Seminarraum 2, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 17.10. 13:30 - 15:00 Seminarraum 2, Währinger Straße 29 1.UG
- Montag 30.10. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Donnerstag 09.11. 17:45 - 20:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Montag 13.11. 16:30 - 19:30 Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
- Donnerstag 23.11. 17:45 - 19:45 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
ZIELE:
Die LV soll Sie befähigen, urheber- und wettbewerbsrechtliche (lauterkeitsrechtliche) Probleme zu erkennen und nach Möglichkeit auch selbst zu lösen. In diesem Sinn kann die regelmäßige ohrale Einnahme der LV Ihnen im weiteren (nicht nur: Berufs-)Leben Zeit, Geld und Ärger ersparen. Kontraindikationen sind nicht bekannt.
INHALTE:
Was alles ist urheberrechtlich geschützt?
Zugunsten wessen und wie lange besteht Schutz?
Exkurs: Interpreten, Produzenten und andere Leistungsschutzberechtigte
Welche Rechte hat der Urheber?
Welche Nutzungen sind schon kraft Gesetzes erlaubt?
Urhebervertragsrecht (Erstellung einer Check-Liste, Besprechung von Musterverträgen)
Welchen Nutzen können wir aus Verwertungsgesellschaften ziehen?
Darf man Briefe und Bilder von anderen Leuten veröffentlichen?
Zivil- und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung
Was gilt im Wettbewerbsrecht als unlauter?
Ist mehrdeutige, unvollständige oder marktschreierische Werbung verboten?
Das Irreführungsverbot als kleine Generalklausel
Die Prüfung von Werbemaßnahmen auf ihre lauterkeitsrechtliche ZulässigkeitMETHODE:
interaktiver Vortrag mit zahlreichen Beispielen, auch aus der anwaltlichen Praxis; Exkursion zum OGH; geplant sind außerdem ein Gastvortrag und/oder eine Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung
Die LV soll Sie befähigen, urheber- und wettbewerbsrechtliche (lauterkeitsrechtliche) Probleme zu erkennen und nach Möglichkeit auch selbst zu lösen. In diesem Sinn kann die regelmäßige ohrale Einnahme der LV Ihnen im weiteren (nicht nur: Berufs-)Leben Zeit, Geld und Ärger ersparen. Kontraindikationen sind nicht bekannt.
INHALTE:
Was alles ist urheberrechtlich geschützt?
Zugunsten wessen und wie lange besteht Schutz?
Exkurs: Interpreten, Produzenten und andere Leistungsschutzberechtigte
Welche Rechte hat der Urheber?
Welche Nutzungen sind schon kraft Gesetzes erlaubt?
Urhebervertragsrecht (Erstellung einer Check-Liste, Besprechung von Musterverträgen)
Welchen Nutzen können wir aus Verwertungsgesellschaften ziehen?
Darf man Briefe und Bilder von anderen Leuten veröffentlichen?
Zivil- und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung
Was gilt im Wettbewerbsrecht als unlauter?
Ist mehrdeutige, unvollständige oder marktschreierische Werbung verboten?
Das Irreführungsverbot als kleine Generalklausel
Die Prüfung von Werbemaßnahmen auf ihre lauterkeitsrechtliche ZulässigkeitMETHODE:
interaktiver Vortrag mit zahlreichen Beispielen, auch aus der anwaltlichen Praxis; Exkursion zum OGH; geplant sind außerdem ein Gastvortrag und/oder eine Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
schriftliche Prüfung in der Mitte der Lehrveranstaltung (ohne Unterlagen): 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
schriftliche Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung (ohne Unterlagen): 20 Punkte möglich
mündliche Mitarbeit: 10 Punkte möglich
Prüfungsstoff
Inhalt des Vortrages und Handzettel
Information
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
positive Note ab 21 (von 40 möglichen) Punkten bei regelmäßiger Anwesenheit (einmaliges Fehlen unbedenklich; das Versäumen jedes weiteren regulären LV-Termins bedarf einer urkundlichen Rechtfertigung, z. B. durch ein Schreiben eines Arztes oder Arbeitgebers)
Literatur
Text des UrhG siehe http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Text des UWG siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002665
FAQ-Sammlung zum Urheberrecht siehe https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf
Handzettel und Literaturempfehlungen in der LV
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39
Die LV soll Sie befähigen, urheber- und wettbewerbsrechtliche (lauterkeitsrechtliche) Probleme zu erkennen und nach Möglichkeit auch selbst zu lösen. In diesem Sinn kann die regelmäßige ohrale Einnahme der LV Ihnen im weiteren (nicht nur: Berufs-)Leben Zeit, Geld und Ärger ersparen. Kontraindikationen sind nicht bekannt.INHALTE:
Was alles ist urheberrechtlich geschützt?
Zugunsten wessen und wie lange besteht Schutz?
Exkurs: Interpreten, Produzenten und andere Leistungsschutzberechtigte
Welche Rechte hat der Urheber?
Welche Nutzungen sind schon kraft Gesetzes erlaubt?
Urhebervertragsrecht (Erstellung einer Check-Liste, Besprechung von Musterverträgen)
Welchen Nutzen können wir aus Verwertungsgesellschaften ziehen?
Darf man Briefe und Bilder von anderen Leuten veröffentlichen?
Zivil- und strafrechtliche Rechtsdurchsetzung
Was gilt im Wettbewerbsrecht als unlauter?
Ist mehrdeutige, unvollständige oder marktschreierische Werbung verboten?
Das Irreführungsverbot als kleine Generalklausel
Die Prüfung von Werbemaßnahmen auf ihre lauterkeitsrechtliche ZulässigkeitMETHODE:
interaktiver Vortrag mit zahlreichen Beispielen aus der anwaltlichen Praxis; beim Thema Urhebervertragsrecht auch Gruppenarbeit; Exkursion zum OGH; geplant sind außerdem ein Gastvortrag unter dem Motto "Der lebende Fall" und eine Exkursion zu einer Gerichtsverhandlung oder ein weiterer Gastvortrag