220086 VO VERBE: VO VERRE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2024S)
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 25.06.2024 16:45 - 18:15 Hörsaal 1, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 24.09.2024 16:45 - 18:15 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Dienstag 22.10.2024 15:00 - 16:30 Seminarraum 3, Währinger Straße 29 1.UG
- N Dienstag 28.01.2025 16:45 - 18:15 Hörsaal 41 Gerda-Lerner Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 8
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 19.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 09.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 16.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 23.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 30.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 07.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 14.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 21.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 28.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 04.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 11.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
- Dienstag 18.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum 4, Währinger Straße 29 1.UG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Primär beabsichtigt ist eine "klassische" Präsenzprüfung im Hörsaal in Form eines schriftlichen Tests (45 Minuten) am Ende des Semesters (bzw. Anfang/Mitte/Ende des nächsten Semesters). Der Test besteht aus ca. 14-16 offenen Fragestellungen; die Verwendung von Unterlagen ist nicht erlaubt.Falls es - wider Erwarten bzw. COVID-19-bedingt - nicht anders möglich ist, so können einzelne Termine digital über Moodle als open-book-Klausur abgewickelt werden (Dauer 2 Stunden; take-home-Modell mit Arbeitsaufträgen und Verständnisfragen). Unter 10 Anmeldungen für einen (elektronischen) Termin wird mündlich per Zoom geprüft.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind 50% der Punkte der schriftlichen Prüfung erforderlich.
50-62%: Genügend
63-75%: Befriedigend
76-88%: Gut
89%-100%: Sehr gut
Prüfungsstoff
Die in der LV behandelten Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes
Literatur
Neben dem LV-Skriptum (nur in der Lehrveranstaltung erhältlich) wird empfohlen:
(a) Verfassungsrecht
- T.Öhlinger/H.Eberhard, Verfassungsrecht, Wien 2022 (13.Aufl.)
- R.Walter/H.Mayer/G.Kucsko-Stadlmayer/K.Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11.Aufl., Wien 2015(b) Verwaltungsrecht:
- A.Kahl/K.Weber, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7.Aufl., Wien 2019
- D.Kolonovits/G.Muzak/K.Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 11.Aufl, Wien 2019
- S.Bachmann (et al.), Besonderes Verwaltungsrecht, 12.Aufl., Wien 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 28.10.2024 15:26
- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung;
- Gesetzgebungsprozess
- Rechtsstaat/Rechtsschutz (insbesondere VfGH, VwGH, Rechnungshof,
Volksanwaltschaft und ordentliche Gerichtsbarkeit, Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014)
- Grundrechte;
- Grundsätze des Wahlrechts, Rechtsstellung der Abgeordneten;
- Parlamentsorganisation;
- Verbände;
- Kurzüberblick über das Recht der Europäischen Union (Organe, Rechtssetzung, Rechtsschutz);
- Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- RundfunkverfassungsrechtEine zweistündige Überblickslehrveranstaltung kann und soll keine/n Verfassungsspezialisten/-in aus Ihnen machen! Nach Absolvierung der LV haben Sie jedoch ein solides Verständnis für das Zusammenwirken der Staatsgewalten (unter Mitberücksichtigung des Rechts der Europäischen Union), für den Entstehungsprozess von Gesetzen (inkl. der Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren durch gezielte Stellungnahmen mitzuwirken), für die Bedeutung der Medien als "Vierte Gewalt" und für die Grundrechte als einer der Eckpfeiler der österreichischen Bundesverfassung. Sie vermeiden typ. mediale Rechtsirrtümer ("Die Regierung hat das Gesetz XY beschlossen", "Der Bundeskanzler hat den Minister XY angewiesen, etwas zu unternehmen" etc.) und wissen Bescheid, welche Kompetenzen/Rechte/Pflichten ein hochrangiger Gesprächspartner (zB Mitglied der Bundesregierung) hat oder auch nicht hat. Sie erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau der österr. Verwaltung und den typischen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens.Beabsichtigt sind etwa zwei bis drei Lehrausgänge (je nach terminlicher Umsetzungsmöglichkeit: zB Bundeskanzleramt, Parlament, Besuch einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien).Es gibt keine Anwesenheitspflicht.