220100 VO VERBE: VO VERRE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2018W)
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
- Dienstag 29.01.2019 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Montag 11.03.2019 18:30 - 20:00 Hörsaal 33 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
- Dienstag 07.05.2019 20:15 - 21:45 Hörsaal 7 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 7
- Mittwoch 26.06.2019 16:45 - 18:15 Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 09.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 16.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 23.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 30.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 06.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 13.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 20.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 27.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 04.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 11.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 08.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 15.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
- Dienstag 22.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal 6 Franz König Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Abschlusstest (45 Minuten) am Ende des Semesters (im Verhinderungsfall weitere Termine: Beginn/Mitte/Ende des Folgesemesters)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
50% der Punkte des Abschlusstests
Prüfungsstoff
Die in der LV behandelten Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes
Literatur
Wird in der ersten Einheit bekanntgegeben
(zusätzlich gibt es ein Begleitskriptum - nur in der Lehrveranstaltung erhältlich!)
(zusätzlich gibt es ein Begleitskriptum - nur in der Lehrveranstaltung erhältlich!)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.12.2021 00:23
- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung;
- Gesetzgebungsprozess
- Rechtsstaat/Rechtsschutz (insbesondere VfGH, VwGH, Rechnungshof,
Volksanwaltschaft und ordentliche Gerichtsbarkeit, Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014)
- Grundrechte;
- Grundsätze des Wahlrechts, Rechtsstellung der Abgeordneten;
- Parlamentsorganisation;
- Verbände;
- Kurzüberblick über das Recht der Europäischen Union (Organe, Rechtssetzung, Rechtsschutz);
- Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- RundfunkverfassungsrechtEine zweistündige Überblickslehrveranstaltung kann und soll keine/n Verfassungsspezialisten/-in aus Ihnen machen! Nach Absolvierung der LV haben Sie jedoch ein solides Verständnis für das Zusammenwirken der Staatsgewalten (unter Mitberücksichtigung des Rechts der Europäischen Union), für den Entstehungsprozess von Gesetzen (inkl. der Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren durch gezielte Stellungnahmen mitzuwirken), für die Bedeutung der Medien als "Vierte Gewalt" und für die Grundrechte als einer der Eckpfeiler der österreichischen Bundesverfassung. Sie vermeiden typ. mediale Rechtsirrtümer ("Die Regierung hat das Gesetz XY beschlossen", "Der Bundeskanzler hat den Minister XY angewiesen, etwas zu unternehmen" etc.) und wissen Bescheid, welche Kompetenzen ein hochrangiger Gesprächspartner (zB Mitglied der Bundesregierung) hat oder auch nicht hat. Sie erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau der österr. Verwaltung und den typischen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens.Abgerundet wird die LV durch zwei bis drei Lehrausgänge (je nach terminlicher Umsetzungsmöglichkeit: zB Bundeskanzleramt, Parlament, Besuch einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien). Für die Lehrausgänge gibt es keine Anwesenheitspflicht.