220100 VO VERBE: VO VERRE Verfassungs- und Verwaltungsrecht (2023W)
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
Details
Sprache: Deutsch
Prüfungstermine
Dienstag
30.01.2024
16:45 - 18:15
Hörsaal 33 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 7
Dienstag
05.03.2024
16:45 - 18:15
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
Dienstag
19.03.2024
15:00 - 16:30
Hörsaal 50 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8
N
Dienstag
25.06.2024
16:45 - 18:15
Hörsaal 34 Hauptgebäude, Hochparterre, Stiege 6
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
10.10.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
17.10.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
24.10.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
31.10.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
07.11.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
14.11.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
21.11.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
28.11.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
05.12.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
12.12.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
09.01.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
16.01.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Dienstag
23.01.
16:45 - 18:15
Seminarraum 5, Währinger Straße 29 1.UG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Primär beabsichtigt ist eine "klassische" Präsenzprüfung im Hörsaal in Form eines schriftlichen Tests (45 Minuten) am Ende des Semesters (bzw. Anfang/Mitte/Ende des nächsten Semesters). Der Test besteht aus ca. 14-16 offenen Fragestellungen; die Verwendung von Unterlagen ist nicht erlaubt.Falls es - wider Erwarten bzw. COVID-19-bedingt - nicht anders möglich ist, so können einzelne Termine digital über Moodle als open-book-Klausur abgewickelt werden (Dauer 2 Stunden; take-home-Modell mit Arbeitsaufträgen und Verständnisfragen). Unter 10 Anmeldungen für einen (elektronischen) Termin wird mündlich per Zoom geprüft.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind 50% der Punkte der schriftlichen Prüfung erforderlich.
60-69%: Genügend
70-79%: Befriedigend
80-89%: Gut
90%-100%: Sehr gut
Prüfungsstoff
Die in der LV behandelten Aspekte des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes
Literatur
Neben dem LV-Skriptum (nur in der Lehrveranstaltung erhältlich) wird empfohlen:
(a) Verfassungsrecht
- T.Öhlinger/H.Eberhard, Verfassungsrecht, Wien 2019 (12.Aufl.)
- R.Walter/H.Mayer/G.Kucsko-Stadlmayer/K.Stöger, Bundesverfassungsrecht, 11.Aufl., Wien 2015(b) Verwaltungsrecht:
- A.Kahl/K.Weber, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7.Aufl., Wien 2019
- D.Kolonovits/G.Muzak/K.Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 11.Aufl, Wien 2019
- S.Bachmann (et al.), Besonderes Verwaltungsrecht, 12.Aufl., Wien 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 27.03.2024 10:46
- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung;
- Gesetzgebungsprozess
- Rechtsstaat/Rechtsschutz (insbesondere VfGH, VwGH, Rechnungshof,
Volksanwaltschaft und ordentliche Gerichtsbarkeit, Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014)
- Grundrechte;
- Grundsätze des Wahlrechts, Rechtsstellung der Abgeordneten;
- Parlamentsorganisation;
- Verbände;
- Kurzüberblick über das Recht der Europäischen Union (Organe, Rechtssetzung, Rechtsschutz);
- Grundprinzipien des Verwaltungsrechts
- RundfunkverfassungsrechtEine zweistündige Überblickslehrveranstaltung kann und soll keine/n Verfassungsspezialisten/-in aus Ihnen machen! Nach Absolvierung der LV haben Sie jedoch ein solides Verständnis für das Zusammenwirken der Staatsgewalten (unter Mitberücksichtigung des Rechts der Europäischen Union), für den Entstehungsprozess von Gesetzen (inkl. der Möglichkeit, im Gesetzgebungsverfahren durch gezielte Stellungnahmen mitzuwirken), für die Bedeutung der Medien als "Vierte Gewalt" und für die Grundrechte als einer der Eckpfeiler der österreichischen Bundesverfassung. Sie vermeiden typ. mediale Rechtsirrtümer ("Die Regierung hat das Gesetz XY beschlossen", "Der Bundeskanzler hat den Minister XY angewiesen, etwas zu unternehmen" etc.) und wissen Bescheid, welche Kompetenzen/Rechte/Pflichten ein hochrangiger Gesprächspartner (zB Mitglied der Bundesregierung) hat oder auch nicht hat. Sie erwerben Grundkenntnisse über den Aufbau der österr. Verwaltung und den typischen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens.Beabsichtigt sind etwa zwei Lehrausgänge (je nach terminlicher Umsetzungsmöglichkeit: zB Bundeskanzleramt, Parlament, Besuch einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien). Für die Lehrausgänge gibt es keine Anwesenheitspflicht.